EM-Spiele auf dem Dienst-PC streamen ist ein Kündigungsgrund

Wie für jedes sportliche Großereignis gilt auch für die Fußball-Europameisterschaft: Dabei sein ist alles. Problematisch wird dies allerdings für Fußball-Fans, die bei Urlaubsplanung und Ticketvergabe zu kurz gekommen sind: Knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer geben an, die EM an ihrem Arbeitsplatz verfolgen zu wollen – und gehen damit unter Umständen ein hohes Risiko ein.

„Arbeitsrechtlich gilt es als private Nutzung des Internets, wenn Mitarbeiter sich Spielbegegnungen am Dienst-PC als Live-Streaming anschauen oder gar Sportwetten im Web abschließen“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Hat der Arbeitgeber dies nicht ausdrücklich gestattet, muss der Fußballfan von einem Verbot ausgehen.“ Wer der Versuchung dennoch nicht widerstehen kann, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfalle gar die Kündigung.

Viele Chefs freuen sich freilich selbst auf das „Sportereignis des Jahrhunderts“ und signalisieren Kompromissbereitschaft. Dennoch sollte die Belegschaft den Bogen nicht überspannen: Auch die Duldung einer privaten Nutzung bedeutet nicht, dass Arbeitnehmer beide Halbzeiten gebannt vor dem Bildschirm verfolgen können. „In diesem Fall kann die Berichterstattung im Internet zwar nebenbei laufen, sie darf aber die normale Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen“, erklärt die D.A.S.-Juristin.

Kommt es hingegen zur „ausschweifenden“ Nutzung dieses Zugeständnisses, kann dies dennoch zur Entlassung des betreffenden Mitarbeiters führen. Empfängt der Mitarbeiter die EM-Berichterstattung auf seinem privaten Endgerät, sei es ein Radio oder auch ein UMTS-Handy, kann er sich dagegen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts berufen: Demnach kann der Arbeitgeber die Nutzung eines privaten Mediums nicht komplett verbieten. Dies allerdings wieder unter der zentralen Voraussetzung, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben „zügig und fehlerfrei erfüllt“. Solange die Qualität der Arbeit nicht darunter leidet, gilt Gleiches für das Fernsehen am Arbeitsplatz, ungeachtet des Endgeräts.

Wer aufgrund seines Fußball-Fiebers lieber gleich zuhause bleiben möchte, der sollte sich rechtzeitig um die Genehmigung seines Urlaubs kümmern. Zwar kann der Arbeitgeber ein Urlaubsgesuch nur ablehnen, wenn diesem dringende betriebliche Gründe im Wege stehen. Für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft dürfte es jedoch ein besonders hohes Aufkommen an Urlaubsanträgen geben – und nicht jeder Mitarbeiter ist entbehrlich.

Daher empfiehlt es sich im Zweifel für beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, frühzeitig zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden, insbesondere für den Fall, dass Deutschland im Finale stehen sollte. Von der Grillparty auf dem Werksgelände bis zum großzügigen Umgang mit Urlaubstagen bietet die EM schließlich auch einen guten Anlass für eine nachhaltige Verbesserung des Betriebsklimas.

Pressemitteilung der D.A.S.

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