Elterngeld: Beim nächsten Kind wird alles anders

ph_elterngeld.jpgNeues Jahr – neues Glück. Kinder, die ab 2007 das Licht der Welt erblicken, bescheren ihren Eltern nicht nur einen persönlichen Reichtum. Das neue Elterngeld bietet vielen Familien eine finanzielle Erleichterung für die ersten Monate.

Gerade noch geschafft – das Elterngeld

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(awe) Große Freude auf der Entbindungsstation: Die Mutter der neugeborenen Lara strahlt übers ganze Gesicht: Nicht nur, dass sie ein bildschönes und kerngesundes Töchterchen entbunden hat. Ihr Kind kam in den ersten Minuten des neuen Jahres 2007 zur Welt. Und hat somit die Schwelle zu den neuen finanziellen Möglichkeiten überwunden. Ihre Eltern können nun Elterngeld beantragen.

Die Eltern des kleinen Max freuen sich ebenfalls riesig über ihren Nachwuchs. Er ist, was man im Volksmund einen wahren Wonneproppen nennt: 4.330 Gramm verteilen sich auf 56 Zentimeter. Dem Kind und der Mutter geht es gut, die Geburt lief völlig ohne Komplikationen ab.

Doch der kleine Wermutstropfen an der Sache: Max kam wenige Minuten zu früh auf die Welt; um 23.51 Uhr am 31. Dezember 2006 um es genau zu sagen. Und diese Minuten entscheiden über die Finanzen seiner Eltern in den kommenden Monaten. Denn laut Gesetz hat der schnelle Max das neue Elterngeld knapp verfehlt.

Doch seine Eltern können noch das Erziehungsgeld – wie gehabt – beantragen. Das wären maximal 300 Euro monatlich für 24 Monate. Da beide Eltern jedoch ganz gut verdienen, liegen sie über der Förderungshöchstgrenze und so gibt es gar nichts außer dem Kindergeld. Für sie wäre das neue Elterngeld ein wahrer Gewinn gewesen.

Das bisherige Erziehungsgeld ist mit dem Jahreswechsel eigentlich hinfällig. Eltern, die es zurzeit bekommen, erhalten es natürlich weiter bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Wer jedoch ab 2007 ein Kind bekommt, kann in den ersten zwölf, beziehungsweise 14 Lebensmonaten 67 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vom Staat bekommen.

Der Staat unterstützt junge Eltern mit mindestens 300 Euro. Diesen Mindestbetrag bekommen sowohl Arbeitslose als auch Hausfrauen, Hausmänner, Studierende, Auszubildende oder Geringverdiener. Bis in diese Höhe bleibt das Elterngeld auch bei anderen Sozialleistungen anrechnungsfrei.

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