Elterngeld als Finanzpolster für die Jobpause

Der Plan der Regierung, die Familiengründung via Elterngeld anzukurbeln, scheint aufzugehen. Mehr als ein Drittel aller jungen Familien könnten sich ohne diese Unterstützung ihre Familienplanung gar nicht vorstellen.

Dies ergab eine aktuelle Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Verbandes der PSD Banken . Seit Januar zahlt der Staat ab dem Tag der Geburt monatlich 67 Prozent des Nettoeinkommens, auf das die Familie künftig verzichten muss. Die Unterstützung beträgt mindestens 300, höchstens 1.800 Euro.

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen bzw. bei Selbstständigen der durchschnittliche Gewinn der letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Der Zuschuss fließt zwölf Monate bzw. 14, wenn beide Partner eine Auszeit nehmen. Alleinerziehende können das Elterngeld 14 Monate beantragen. Auf Antrag zahlt der Staat auch 24 bzw. 28 Monate den halben Betrag aus.

Den Elterngeldantrag können Vater und Mutter frühestens am Tag der Geburt stellen. Der Staat zahlt den Zuschuss jedoch auch rückwirkend für bis zu drei Monate. Während des Elterngeldbezugs dürfen „Aussteiger“ bis zu 30 Stunden arbeiten. Sie erhalten dann 67 Prozent der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und der Elterngeldbemessungsgrenze (2.700 Euro).

Für das Elterngeld werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Allerdings wird der Zuschuss im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu den Einkünften hinzugerechnet. Dadurch kann der persönliche Steuersatz steigen. Wichtig sei daher, rechtzeitig Rücklagen für mögliche Steuernachzahlungen zu bilden, so der Verband der PSD Banken e.V.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.