Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu

Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu Das Bundesministerium für Familie freute sich noch im Februar über steigende Geburtenzahlen für das vergangene Jahr. Aktuelle Werte des Statistischen Bundesamtes sprechen eher für einen leichten Geburtenrückgang 2008. Was bringen die jüngsten Veränderungen zum Bezug des Elterngeldes und die Kindergelderhöhung 2009? Welche staatliche Förderung steht Eltern zu?

Elterngeld – Gehaltsausfall anteilig vom Staat

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(awe) Kinder, die seit 2007 das Licht der Welt erblicken, bescheren ihren Eltern nicht nur einen persönlichen Reichtum. Das Elterngeld bietet vielen Familien eine finanzielle Erleichterung für die ersten Monate.
Denn wer ein Kind bekommt, kann in den ersten zwölf, beziehungsweise 14 Lebensmonaten 67 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vom Staat bekommen.
Der Staat unterstützt junge Eltern mit mindestens 300 Euro. Diesen Betrag bekommen sowohl Arbeitslose als auch Hausfrauen, Hausmänner, Studierende, Auszubildende oder Geringverdiener. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld auch bei anderen Sozialleistungen anrechnungsfrei.
Das zuvor geltende Erziehungsgeld wurde abgeschafft. Das waren maximal 300 Euro monatlich – immerhin für 24 Monate. Besonders für Geringverdiener wurde durch das neue Elterngeld die staatliche Unterstützung also zeitlich verkürzt.

Auch der Partner bekommt Elterngeld
Die Höchstgrenze der Elterngeld-Förderung liegt bei 1.800 Euro, weil ein maximaler Nettoverdienst von 2.700 Euro zugrunde gelegt wird. Bei Selbstständigen und Unternehmern ist die Höhe des Gewinns entscheidend; Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung werden abgezogen.
Das Elterngeld können Ehepaare, Lebenspartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende erhalten. Anspruch hat, wer mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, dieses Kind selbst erzieht und betreut und keine oder nur eine reduzierte berufliche Tätigkeit ausübt.

Für zwölf Monate wird derjenige unterstützt, der sich im ersten Jahr um das Kind kümmert. Hinzu kommen die so genannten Partnermonate: Bleibt anschließend noch der Partner beim Kind, wird auch er für zwei Monate gefördert. Seit 2009 müssen, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen wollen, auch beide für mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen. Diese Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Man muss allerdings nicht komplett aus seinem Job aussteigen, um Elterngeld zu beziehen. Auch eine Teilzeittätigkeit neben der Kindererziehung ist möglich: Maximal darf der Erziehende noch bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Das Elterngeld wird dann anteilig zum ausfallenden Gehalt gezahlt.
Um Ihr Elterngeld zu berechnen, geben Sie in unserem Elterngeldrechner einfach das ausfallende Nettoeinkommen ein.

Mehr zur Höhe der Förderung und den Einfluss der persönlichen Steuerklasse auf das Elterngeld lesen Sie auf der folgenden Seite.

2 Kommentare zu “Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu”:

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