Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Pläne des Bundeswirtschaftsministers, Rainer Brüderle, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) auszusetzen. Damit wird eine Forderung des Verbandes aufgegriffen. Bereits vor seinem Start äußerte der BdSt Bedenken gegen das Verfahren. So sind durch zusätzliche Meldepflichten Bürokratielasten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen entstanden, die dem Regierungsziel der Bürokratieentlastung zuwiderlaufen.
Bedenklich ist auch die umfangreiche Sammlung und Speicherung von teils sensiblen personenbezogenen Daten, die in dieser Form möglicherweise verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die Aussetzung und Überprüfung von ELENA ist daher längst überfällig.
Gleichwohl darf das Ziel der Entbürokratisierung nicht aus den Augen verloren gehen. Nach wie vor ist die Wirtschaft durch hohe Kosten für bürokratische Pflichten belastet. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen leiden darunter. Der Bund der Steuerzahler fordert daher das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales auf, schnell einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.
Dabei sollte sich das Ministerium tatsächlich auf den Abbau von Bürokratie konzentrieren und nicht - wie im ELENA-Verfahren - zusätzliche Pflichten schaffen. Zudem ist der Datenschutz zu berücksichtigen. Ein gravierendes Problem bei ELENA besteht darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden. Nach Ansicht des BdSt werden die meisten der erhobenen Daten ohnehin kaum benötigt werden.
Zudem haben Daten wie Fehlzeiten und Kündigungsgründe in einem solchen zentralen Register nichts zu suchen. Daher handele es sich bei ELENA um eine höchst fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung, mit der ein weiterer Schritt zum "gläsernen Bürger" unternommen wird.
Pressemitteilung des BdSt
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