1. Januar 2006
Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen die Einlagen ihrer Kunden aufgrund eines EU-Gesetzes über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern. In Deutschland ist dies die “Entschädigungseinrichtung deutscher Banken”, die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 1. August 1998 existiert. Diese schützt alle Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch bis 20.000 Euro pro Anleger. Der Entschädigungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates innerhalb der EU lauten.
siehe auch ^Ausländische Einlagensicherung^
* bei einem Festgeld-Anlagebetrag von 5000 Euro.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
| 1 | SWK-Bank | SWK Festgeld | 2.600% |
| 2 | Bank of Scotland | Festgeld | 2.100% |
| 3 | Mercedes-Benz | Festzinskonto | 2.100% |
* bei einem Festgeld-Anlagebetrag von 5000 Euro.