Sind Sie zusammen mit mehreren Personen an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt, muss eine Person der Gemeinschaft, der sog. Empfangsbevollmächtigte, bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" einreichen. Daraufhin ermittelt dieses Finanzamt die Einkünfte, die den Beteiligten zuzurechnen sind.
Geben Sie hier Ihre Einkünfte aus Grundstücksgemeinschaften sowie das betreffende Finanzamt und die Steuernummer an.
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