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15.10.2001

Einkommenssteuer-Freistellung für Rentner

Rentner mit einem geringen Einkommen, aber einem relativ hohem Kapitalvermögen können über den Sparer-Freibetrag von 3000 DM und der Werbungskosten-Pauschale von 100 DM hinaus rechtmäßig Steuern sparen.

Als Einkommen im steuerrechtlichen Sinne gilt der so genannte Ertragsanteil der Rente. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Lebens- und Renteneintrittsalter. Wenn ein Arbeitnehmer mit 65 Jahren in Rente geht, so beträgt er 27 Prozent. Der Ertragsanteil erhöht sich mit jedem Jahr, um das die Rente früher begonnen wurde, um einen Prozentpunkt: mit 64 Jahren sind es 28 Prozent, mit 63 Jahren dann 29 Prozent.



Liegt der Ertragsanteil der jährlichen bezogenen Rente bei Ledigen unter 14.401 DM, kann man sich von der Einkommessteuer freistellen lassen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag in Höhe von 14.093 Mark, 200 Mark Werbungskosten-Pauschbetrag und 108 Mark Sonderausgaben-Pauschbetrag. Für Ehepaare, die beide Rente beziehen, verdoppelt sich der Betrag auf 28.802 Mark.



Die Freistellung von der Einkommenssteuer kann beim Finanzamt beantragt werden, das dann das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen prüft.

MT

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