Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer muss für die Wareneinfuhr aus Drittländern gezahlt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Zollvorschriften, die im Paragraphen 13 Abs. 2 festgeschrieben sind. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer wird durch den Warenwert, Zoll, Verbrauchsteuer, Beförderungskosten und einen 7-prozentigen oder 19-prozentigen Steuersatz berechnet.

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