Eine Haftpflichtversicherung kann doppelt schützen

Immer wieder sorgen in Deutschland brutale Gewaltverbrechen für Schlagzeilen: Meist jugendliche Täter schlagen grundlos auf ihre Opfer ein und verletzen sie bisweilen schwer.

Erst vor wenigen Wochen kam es an Berliner U-Bahn-Höfen innerhalb weniger Tage gleich zwei Mal zu solch heftigen Angriffen. Die Leidtragenden haben häufig doppelt das Nachsehen. Denn Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz laufen oft ins Leere. Tanja Cronenberg, Haftpflicht-Expertin von ERGO, erklärt, wie man sich auch für diesen Fall schützen kann.

Besonders häufig schlagen die Täter in U- und S-Bahnen zu. Die Polizei hat im Jahr 2009 allein 1.034 Gewaltdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln gezählt. Registriert werden allerdings nur Fälle, die auch tatsächlich angezeigt werden. Opferverbände gehen daher von einer hohen Dunkelziffer aus. Angst macht vielen Menschen nicht nur die Zahl, sondern vor allem die zunehmende Brutalität der Straftäter: In vielen Fällen tragen die Opfer lebensgefährliche Verletzungen mit bleibenden Folgen davon. „Zusätzlich stehen die Betroffenen häufig noch vor einem weiteren Problem, weil sie auf den finanziellen Schäden sitzen bleiben“, weiß Tanja Cronenberg, Haftpflicht-Expertin von ERGO.

Ein Drittel aller Deutschen ohne Haftpflicht
Es kann leicht geschehen, dass man durch Verschulden anderer zu Schaden kommt. Dazu muss man nicht unbedingt Opfer eines Verbrechens werden: Man denke nur an einen Fußgänger, der von einem Fahrradfahrer oder einem Skater angefahren wird. Ein solcher Unfall kann leicht zu körperlichen Schäden oder Behinderungen führen. Womöglich kann der Leidtragende länger nicht arbeiten gehen und muss sich aufwendigen Behandlungen unterziehen. Die finanziellen Folgen können in die Millionen gehen. „Doppelt schlimm wird die Situation, wenn der Betroffene seinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz nicht durchsetzen kann“, meint die Expertin. Kein außergewöhnlicher Fall: Einer von drei Deutschen hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei Gewaltdelikten dagegen greift auch eine bestehende Police nicht, da der Täter mit Vorsatz gehandelt hat. Wenn bei dem Täter selbst nichts zu holen ist, gehen die Opfer leer aus.

Rundum sicher mit Forderungsausfalldeckung
„Gut beraten ist da, wer eine Forderungsausfallversicherung mit Opferschutz abgeschlossen hat“, meint Tanja Cronenberg. „Es handelt sich dabei um einen Zusatz, der in Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung angeboten wird.“ Denn die eigene Haftpflicht deckt nur Schäden ab, die der Versicherte selbst verursacht. Sie hilft also nicht, wenn andere die Schuld tragen und den Forderungen nicht nachkommen können.

Die Ausfalldeckung funktioniert dagegen so, als bestünde für den Schädiger eine Haftpflicht: Die Versicherung kommt für rechtskräftig festgestellte Schadenersatzansprüche auf, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verursacher ohne Erfolg geblieben sind. „Die Zusatzversicherung ist schon für einen geringen Aufschlag zu haben“, sagt die Expertin. „Der Versicherte kann sich damit rundum sicher fühlen. Sollte ihm etwas zustoßen, ist er auf jeden Fall bestens geschützt – ganz egal, ob der Schädiger ausreichend versichert ist oder nicht.“

Pressemitteilung der ERGO Versicherungen

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