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09.04.2008

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Ein einmal erworbener Gehörschaden ist nicht heilbar

Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 16. April hin. Langjährige, hohe Geräuschpegel können die Haarzellen im Innenohr zerstören, die sich nicht neu bilden.

Auch ein Hörgerät ist bei Lärmschwerhörigkeit kein Allheilmittel, denn es korrigiert den Hörschaden nicht so wie beispielsweise eine Brille eine verminderte Sehleistung. Lärmschutz am Arbeitsplatz und in der Freizeit ist deshalb die beste Prävention.

Mehr als fünf Millionen Menschen sind am Arbeitsplatz Gehör schädigendem Lärm ausgesetzt. Mit rund 5.000 neuen bestätigten Fällen pro Jahr ist Lärmschwerhörigkeit nach Hauterkrankungen die zweithäufigste Berufskrankheit in Deutschland. Aus diesem Grund gilt am Arbeitsplatz ein strenger Grenzwert von 85 Dezibel (dB(A)) für die zulässige Tagesbelastung.

Gefahr für das Gehör ergibt sich allerdings nicht nur aus Arbeitslärm, sondern auch aus Freizeitlärm. "Und in der Freizeit nimmt die Belastung durch Lärm ständig zu", beklagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der DGUV.

Der Experte verweist dabei auf die technische Entwicklung und ihren Einfluss auf das Freizeitverhalten: "Was bei Jugendlichen der zu laute MP3-Player und der Discobesuch, ist beim Durchschnittserwachsenen der Laubbläser oder die Schlagbohrmaschine." In allen Fällen kann der Lärm die zulässige Tagesbelastung überschreiten; dies macht Schutzmaßnahmen notwendig.

Dass trotzdem so wenige Menschen darauf achten, erklärt sich der Arbeitsschützer mit zwei Irrtümern: "Zum einen wird schädlicher Freizeitlärm subjektiv oft als weniger laut empfunden, da wir uns dem Geräuschpegel freiwillig aussetzen und ihn mit eher angenehmen Tätigkeiten verbinden."

Zum anderen glaubten immer noch viele, ein Hörschaden "würde schon wieder". Ein geschädigtes Hörorgan erholt sich allerdings nicht mehr. Und auch die akustische Wahrnehmung mit einem Hörgerät lässt sich nicht mit der eines gesunden Gehörs vergleichen.

Deshalb gilt: Das Gehör schützen! Am Arbeitsplatz muss der Unternehmer für Lärm- und Gehörschutz sorgen. Dabei helfen die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und das BGIA mit praktischen Informationen und Beratung. Liedtke: "Was dort hilft, kann auch in der Freizeit helfen. Das Ohr macht bei Lärm zwischen Freizeit und Arbeit keinen Unterschied!"

Informationen rund ums Thema Lärm einschließlich Hörbeispielen unter: http://www.dguv.de/bgia/de/fac/laerm/index.html

Pressemitteilung der DGUV

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