Das Landgericht Hildesheim hat die Angeklagte, ehemals Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Dem lag zugrunde, dass sie ohne den erforderlichen Beschluss des zuständigen Gremiums eine ungerechtfertigte Bonuszahlung über 45.000 Euro an sich selbst veranlasst und ausgezahlt erhalten hatte, wodurch der AOK Niedersachsen ein entsprechender Schaden entstand.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 22. September 2009 - 3 StR 262/09 Landgericht Hildesheim - 15 KLs 4252 Js 8925/05 - Urteil vom 9. Dezember 2008 Karlsruhe, den 8. Oktober 2009
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
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