Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Finanzen in der Ehe

Finanzen nach der HochzeitFür die meisten ist sofort alles neu, andere merken überhaupt nichts davon, verheiratet zu sein. Doch gerade in finanzieller Hinsicht ist ab dem Tag der Eheschließung vieles anders – was, das sollte man schon vorher wissen.

Verbindung mit steuerlichen Vorteilen

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(awe) Nicht nur der Mai ist ein beliebter Hochzeitsmonat. „Wir haben schnell noch geheiratet – wegen der Steuer.“ Dieses unromantische Bekenntnis hört man zuweilen, wenn sich ein Jahr dem Ende neigt. Frisch Verheiratete verlieren mit dem Ja-Wort den steuerlichen Status der Ledigen, die Steuerklasse I.
Nach der Hochzeit können beide Partner die Klasse IV wählen, beziehungsweise die Klassen III und V kombinieren. Verdienen beide ungefähr gleich viel, bietet sich die Kombination IV/IV an, dann wird bei beiden ungefähr gleich viel Lohnsteuer abgezogen.

Liegt jedoch der Verdienst eines Partners deutlich über dem des anderen (ab 60 Prozent des Gesamteinkommens), sollte der mehr Verdienende die Klasse III wählen, hier ist der steuerliche Abzug geringer. Der Partner mit dem geringeren Gehalt, wählt die Steuerklasse V. Hier wird entsprechend mehr Steuer einbehalten.
In der jährlichen Steuererklärung wird die Steuerschuld jedoch genau berechnet und zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet. Wählt man die Kombination III/V, ist man ohnehin verpflichtet, die jährliche Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben.

Neue Steuerklasse gilt ab Eintrag auf Lohnsteuerkarte

Der eigentliche Steuervorteil nach einer Heirat ergibt sich durch die Möglichkeit für Ehepaare, sich zusammen veranlagen zu lassen. Dies geben sie einfach in der jährlichen Steuererklärung an, die sie auch ganz bequem online machen können, zum Beispiel über das online-Steuertool Lohnsteuer kompakt 2009.

Dieses so genannte Splittingverfahren kann finanzielle Vorteile bei der Steuerveranlagung bringen. Hierbei werden beide Einkommen zusammengerechnet und dieser Betrag anschließend halbiert. Die für das halbe Einkommen errechnete Steuer wird dann wieder verdoppelt und ist von den Ehepartnern gemeinsam zu zahlen.

Wenn alles gut läuft, haben beide Partner diesen Betrag im laufenden Jahr mit ihrer Lohnsteuer schon abgegolten und erhalten eine Rückerstattung vom Finanzamt. Wenn nicht, gibt es eine Nachzahlungsaufforderung. Am günstigsten schneidet man beim Splittingverfahren ab, wenn ein Partner viel, der andere gar nichts verdient.

Tipp: Für viele Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld ist das Nettogehalt entscheidend. Steht zum Beispiel Arbeitslosigkeit an oder erwarten Sie ein Kind, sollte die Verteilung der günstigeren oder ungünstigeren Steuerklasse gut überlegt sein.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, den möglichen Steuerabzug bei den verschiedenen Klassenkombinationen durchzurechnen bevor man sich endgültig entscheidet. Denn einen Wechsel der Klassen lässt das Finanzamt nur einmal pro Jahr zu.

Wenn die Elterngeldstelle eine unlogische Verteilung der Steuerklassen II und V nicht akzeptieren will, können die Eltern Widerspruch einlegen und sich auf das Recht auf freie Lohnsteuerklassenwahl sowie auf zwei Urteile des Landessozialgerichts NRW stützen (Az. L 13 EG 40/08 sowie L 13 EG 51/08). Hiernach müsse der „unlogische“ Tausch der Lohnsteuerklassen von den Behörden hingenommen werden, so das Gericht – zumal dieser Steuerklassenwechsel weder im Elterngeldgesetz noch im Steuerrecht verboten sei. Allerdings steht noch die Entscheidung des Bundessozialgerichts zu diesen Urteilen aus. Viele weitere informationen hierzu lesen Sie in unserem Text „Elterngeld und Kindergeld: Das steht Ihnen zu“.

Was machen Sie nach der Hochzeit mit zwei Hausratversicherungen oder welche Versicherung ist für Ehepaare besonders wichtig? Lesen Sie mehr dazu auf der folgenden Seite.

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