Seit 2002 gilt das Halbeinkünfteverfahren zur Berechnung der Steuerschuld bei Einkünften aus Aktien und Geschäftsanteilen.
Achtung! Hier werden aussschließlich Einkünfte aus Aktien und anderen Anteilen sowie Investmentanteilen erfasst. Andere Einkünfte aus Geschäftsanteilen werden im Kapitel "Erträge aus Beteiligungen" bearbeitet.
Anders als beim Anrechnungsverfahren, bei dem die geleistete Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet wurde, ist beim Halbeinkünfteverfahren die Hälfte der erzielten Einkünfte steuerfrei. Das hat aber auch zur Folge, dass ausschließlich die Hälfte der Werbungskosten berücksichtigt wird. Die bereits gezahlte Zinsabschlagsteuer wird jedoch voll angerechnet.
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