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04.06.2005

Direktversicherungen - wie besteuern?

Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung für die Altersvorsorge müssen bis zum 30. Juni entscheiden, wie ihre Versicherung zukünftig besteuert werden soll. Darauf weist das ZDF-Magazin WISO hin.

Dabei stehen zwei Varianten der Besteuerung zur Auswahl:

1. Die bisher gültige Pauschalbesteuerung, bei der die Versicherungsbeiträge mit 20 Prozent besteuert werden. Die spätere Auszahlung der Betriebsrente bleibt dann steuerfrei.

2. Die nachgelagerte Besteuerung, die seit Anfang 2005 Standard ist. Hier sind die Versicherungsbeiträge steuerfrei, aber die spätere Betriebsrente muss versteuert werden.



Nur Versicherte, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben, können die alte Pauschalbesteuerung beibehalten. Sie müssen aber ihren Arbeitgeber ausdrücklich davon unterrichten - bis zum Stichtag am 30. Juni.



Die Neuregelung betrifft nur Vertragsabschlüsse vor 2005. Außerdem gilt sie nicht für alle Direktversicherungen. Reine Kapitallebensversicherungen werden weiterhin pauschal besteuert.



Welche Variante besser ist, hänge vom Einzelfall ab, so WISO. Wer ein niedriges Einkommen hat, für den rechne sich die neue nachgelagerte Besteuerung. Wer dagegen im Alter ein hohes Einkommen erwarte, zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft oder wegen Mieteinnahmen, solle bei der Pauschalbesteuerung bleiben.

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