Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung. Dabei schließt ein Arbeitgeber eine Direktversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer.
Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Neben dem Arbeitnehmer sind auch die Hinterbliebenen bei der Direktversicherung bezugsberechtigt.
Die Direktversicherung wird auch als Altersvorsorgevertrag bezeichnet. Bei der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttogehaltes die Altersvorsorge des Arbeitnehmers gespart. Wesentliche Vorteile der Direktversicherung: Der Arbeitnehmer erhält steuerliche Vorteile und zahlt geringere Sozialabgaben.
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer übertragen. Er kann die Direktversicherung beitragsfrei stellen oder die Beiträge selber bezahlen. Eine dritte Möglichkeit: Der neue Arbeitgeber führt die Direktversicherung weiter fort.
Nach dem Ende der Laufzeit bekommt der Arbeitnehmer die Auszahlungssumme oder die Rente.
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