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19.08.2003

Diebstahl bei offener Terrassentür: Versicherung zahlt nicht

Man ist alleine zu Hause und plötzlich stehen Diebe in der Wohnung ? ein Alptraum für viele Immobilienbesitzer. Doch auf denjenigen, der den unangenehmen Besuch unversehrt überstanden hat, wartet unter Umständen noch eine weitere böse Überraschung. Nicht in jedem Fall muss nämlich die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen.

Stand die Terrassentür offen, so urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt nach Information der LBS, dann handelt es sich je nach Vertragsgestaltung der Hausratversicherung nicht um einen klassischen Versicherungsfall und es gibt keinen Cent für die gestohlenen Gegenstände. (Aktenzeichen 7 U 15/01)



Im vorliegenden Fall ließ die Eigentümerin eines Hauses die Terrassentür offen stehen. Sie selbst hielt sich im Kinder- und im Schlafzimmer auf. Als sie aus den anderen Räumen verdächtige Geräusche hörte, war ihr sofort klar, dass es sich um keinen Familienangehörigen handeln konnte. Diebe waren durch die Terrasse ins Haus spaziert und bedienten sich in aller Ruhe am Eigentum der Hausbesitzer. Die Frau wagte es aus Angst nicht, ihr Versteck zu verlassen. Als die Langfinger wieder fort waren und die Polizei erschienen war, stellte sich heraus, dass Gegenstände im Wert von rund 15.300 Euro fehlten.



Ein klarer Fall für die Hausratversicherung, meinte die Betroffene und meldete den Schaden. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, da es sich weder um Einbruch noch um Raub handelte. Und um beides handelte es sich in diesem Fall nicht: Weder hatten die Straftäter gewaltsam in das Haus einsteigen müssen, die Tür stand ja offen, noch wurde das Opfer mit körperlicher Gewalt bedroht, was eine Voraussetzung für Raub gewesen wäre.



Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt studierte den Versicherungsvertrag genau und gab der Versicherung Recht. Gegen die Klauseln im Vertrag, so die Richter, sei grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Leistungen der Versicherung seien dadurch auf zulässige Weise beschränkt worden. Die Hausbesitzerin hatte also auf der ganzen Linie verloren und musste den Schaden aus eigener Tasche begleichen.

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