Die Euro-Überweisung kommt!

Besserer Verbraucherschutz durch Sepa

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Innerhalb der Sepa erhalten Verbraucher in Europa nun auch gemeinsame Rechte. Sie werden in der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, abgekürzt PSD) für Euro-Zahlungen innerhalb der EU festgelegt. Die Richtlinie muss bis zum 1. November 2009 in den Mitgliedsländern umgesetzt sein und bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen.

Überweisungen an einem Arbeitstag
Die Richtlinie hält auch die Rechte der Verbraucher fest. So darf ab 2012 die Laufzeit für eine Überweisung nur noch einen Arbeitstag betragen. Eine Gutschrift auf dem Konto des Empfängers muss also am Tag nach dem Auftrag erfolgen.

Mehr Wettbewerb durch neue Anbieter
Auch der Wettbewerb soll gefördert werden. Eine neue Gruppe von Dienstleistern im Zahlungsverkehr wird zugelassen. Die so genannten „Zahlungsinstitute“ dürfen ihre Dienste neben Kreditinstituten anbieten. Allerdings dürfen sie zum Beispiel Kredite nur sehr eingeschränkt gewähren. Das dürfen weiterhin nur die nach strengeren Kriterien zugelassenen Kreditinstitute.

Neue Möglichkeiten für Verbraucher
Auch der Verbraucherschutz wird durch Sepa gestärkt. Zahlungsdienstleister müssen ihre Kunden ausführlich informieren. Außerdem haftet der Kunde mit nur noch bis zu 150 Euro, wenn nach einem Diebstahl der Kundenkarte von seinem Konto Auszahlungen erfolgen, die er nicht genehmigt hat. Das gilt, bis er seine Karte hat sperren lassen und nur dann, wenn er nicht grundsätzlich gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.
Verbraucher wie Unternehmen können künftig ihren gesamten Zahlungsverkehr in Euro über ein Konto bei einer beliebigen Bank im europäischen Ausland abwickeln. Bei Einkäufen im Ausland kann man nun das Lastschriftverfahren wie im Inland nutzen. Verbraucher können außerdem ihre Debitkarte, wie die EC- oder Maestro-Karte, europaweit einsetzen, und zwar nicht mehr wie bisher fast ausschließlich für Barabhebungen, sondern unter anderem auch für Einkäufe oder in Restaurants.
Der konkrete Vorteil für Unternehmen besteht vor allem darin, dass sie allen nationalen und internationalen Zahlungsverkehr über ein Geschäftskonto abwickeln können. Die neuen Verfahren bieten auch kleineren und mittelständischen Unternehmen die Chance, sich neue Absatzmärkte im europäischen Ausland zu erschließen.

Wie sieht eine Sepa-Überweisung aus und was ist neu?

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