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15.11.2007

DEVK: Neues Recht für alle Kfz-Kunden ab 2008

Bei der Kfz-Versicherung der DEVK, aber auch in der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung gilt mit

Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 die günstigere Rechtslage auch für Bestandskunden.

Das neue VVG bedeutet für die Kunden der DEVK eine Erweiterung des Leistungsangebots ohne Erhöhung der Beiträge. Generell fallen bestehende Versicherungsverträge in Deutschland noch bis Ende 2008 in den Anwendungsbereich des alten VVG.

Mit dem neuen Recht profitieren die Autofahrer von zahlreichen Vorteilen - zum Beispiel bei der Schadenregulierung. Das

"Alles-oder-Nichts-Prinzip" bei grob fahrlässig herbeigeführten Schadenfällen wird abgeschafft. Künftig wird die Schwere des Verschuldens in jedem Einzelfall geprüft und entsprechend berücksichtigt.

Mit Einführung des neuen VVG kommen bei der DEVK z. B. alle Kfz-Versicherten in den Genuss der neuen Quotelungsregelung, die laut Gesetzgeber vorerst nur für Neukunden gilt.

Auch bei roter Ampel versichert

Ein Beispiel: Jemand fährt bei Rot über die Ampel. Nach alter Rechtslage wäre der Versicherungsschutz automatisch ausgeschlossen - wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Mit der neuen Regelung kommt der Autofahrer besser weg:

Das Verschulden wird in jedem Einzelfall geprüft. Wer leichtfertig über die rote Ampel fährt, weil er es eilig

hat, muss damit rechnen, dass sich an der bisherigen Bewertung wenig ändert.

War der Fahrer dagegen kurzfristig abgelenkt und hat deshalb das Rotlicht übersehen, ist das Verschulden geringer. Das wird künftig bei der Entschädigung berücksichtigt.

Die DEVK bietet jedoch mehr: Bei der Kfz-Versicherung ist zukünftig die grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens weitgehend eingeschlossen, sodass in den meisten Fällen sogar die Kosten voll übernommen werden.

Pressemitteilung der DEVK

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