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13.12.2008

Deutscher Städte- und Gemeindebund begrüßt Urteil zur Pendlerpauschale

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Pendlerpauschale spricht sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für eine Entlastung insbesondere der Berufspendler im ländlichen Raum aus.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Neuregelungen der Pendlerpauschale mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG an eine folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und verfassungswidrig ist.

Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG - vorläufig - ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden.

"Es ist gut, dass die Feststellung des Bundesfinanzhofes zur Motivation von Pendlerfahrten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Fahrten zur Arbeit sind rein berufliche Fahrten und sollten deshalb steuerlich abgesetzt werden können.

In einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Standortvorteil.

Dem muss der Staat Rechnung tragen und darf sich nicht an rein fiskalischen Erwägungen orientieren", begrüßte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg die Entscheidung des BVerfG heute in Berlin.

Während in den Ballungsräumen ein gut ausgebauter ÖPNV zu akzeptablen Preisen zur Verfügung steht und zusätzlich durch Jobtickets die Arbeitnehmer gefördert werden, sind die Pendler im ländlichen Raum in vielen Fällen unverzichtbar auf den Pkw angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen.

Die Bundesbahn dünnt das Schienennetz in der Fläche immer weiter aus, die Zuschüsse für den öffentlichen Verkehr in der Fläche, die so genannten Regionalisierungsmittel werden zurückgefahren.

Die Politik fokussiert sich zu sehr auf die Metropole. 70 % der Menschen leben nicht in Großstädten, sondern in Mittelstädten und im ländlichen Raum. Dort findet die überragende volkswirtschaftliche Wertschöpfung statt, dort haben Mittelstand und Arbeitsmarkt die Basis.

Fast 23 Mio. Arbeitskräfte (= 60 %) sind in den ländlichen Regionen angesiedelt. Deshalb müssen die Menschen, die keine Alternativ zu Pkw-Nutzung haben, unterstützt werden. Dies ist eine Herausforderung an die Politik, die als Strukturfrage unabhängig von der Entscheidung des BVerfG zu sehen ist.

"Das ist eine politische Aufgabe. Die Politik hat es aber vorgezogen, sich hinter dem Verfassungsgericht verstecken. Das kann sie nun nicht mehr", fordert Landsberg.

Etwa 30 Millionen Erwerbstätige in der Bundesrepublik sehen sich nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2004, der jährlichen Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamts, als Berufspendler.

50,9 Prozent pendeln weniger als 10 Kilometer, 29,4 Prozent 10 bis 25 Kilometer und 10,9 Prozent 25 bis 50 Kilometer. Die frühere Pendlerpauschale hat das Steueraufkommen des Staates um etwa 3 Mrd. Euro jährlich reduziert.

Pressemitteilung des Deutschen Städte- u. Gemeindebundes

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