Deutsche Rentenversicherung Hessen: Rentengarantie verhindert Rentenkürzung zum 1. Juli 2010

Die Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Hessen erhalten in diesen Tagen eine schriftliche Rentenmitteilung, mit der sie über die so genannte Nullanpassung zum 1. Juli 2010 informiert werden. Diese Mitteilung gilt auch als Rentnerausweis.
Die jährliche Rentenanpassung ist abhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne der Arbeitnehmer. Infolge von Wirtschaftskrise und Kurzarbeit sind die Löhne in den alten Bundesländern im Jahr 2009 erstmals seit über 50 Jahren gegenüber 2008 durchschnittlich um 0,96 Prozent gesunken. Aufgrund der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen Rentengarantie, die ein Absinken der Rentenhöhe infolge der Lohnentwicklung verhindert, bleiben die Renten zum 1. Juli 2010 stabil.
Zu einer geänderten Rentenhöhe kann es jedoch beispielsweise kommen, wenn Einkommen anzurechnen ist. Die bisherigen Freibeträge für die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes gelten ab Juli unverändert bis Juni 2011 weiter. Witwen und Witwer können bis 718,08 Euro, Waisen bis 478,72 Euro netto dazuverdienen, ohne dass sich das Einkommen auf die Rente auswirkt. Der Freibetrag für Witwen- und Witwerrenten gilt auch für Erziehungsrenten. Er erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Berechtigten um 152,32 Euro. Auch die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen bei den Versichertenrenten bleiben unverändert.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,8 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen

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