Deutsche Bank beendet den größten einzelnen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Hypotheken

// download for pdf article downloadPDFArticle = „/medien/de/downloads/FHFA-d.pdf“; Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 Deutsche Bank beendet den größten einzelnen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Hypotheken

Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat heute bekannt gegeben, dass sie mit der Federal Housing Finance Agency (FHFA) in deren Funktion als Treuhänder für Fannie Mae und Freddie Mac eine Vereinbarung erzielt hat, mit welcher ihr Rechtsstreit in Bezug auf verbriefte Hypothekenkredite beendet wird. Als Teil der Vereinbarung wird die Deutsche Bank 1,4 Milliarden Euro zahlen.

Die FHFA hatte Forderungen gegenüber 17 Finanzinstituten einschließlich der Deutschen Bank in Zusammenhang mit verbrieften Hypothekenkrediten geltend gemacht. Bisher sind Details über Vergleiche mit zwei anderen Instituten veröffentlicht worden.

Die getroffene Vereinbarung beendet den größten einzelnen Rechtsstreit der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Hypotheken. Es geht um Vorwürfe, dass die Bank zwischen 2005 und 2007 nicht in angemessenem Maße über bestimmte Wertpapiere informiert habe, denen Hypothekenkredite zugrunde lagen und welche die Bank an Fannie Mae und Freddie Mac verkauft hat.

Der Vergleich beinhaltet auch eine Vereinbarung mit der FHFA, auf bereits erhobene und künftige Rückkaufforderungen gegenüber der Deutschen Bank zu verzichten. Dabei geht es um Rückkaufforderungen für Hypothekenkredite, die bestimmten Wertpapieren, die Fannie Mae und Freddie Mac gekauft haben, zugrunde liegen. Die FHFA hatte geltend gemacht, dass bestimmte Darstellungen und Gewährleistungen gebrochen worden seien.

Jürgen Fitschen und Anshu Jain, Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, sagten: „Die heutige Vereinbarung ist ein weiterer Schritt, die Altlasten der Bank zu bereinigen. Wir beabsichtigen, in dieser Hinsicht 2014 weitere Fortschritte zu erzielen.“

Sie fügten hinzu: „Wir haben uns aus der Art von Hypothekengeschäften, die zu diesen Forderungen geführt haben, verabschiedet und unsere Kontrollen weiter verbessert.“

Als Teil ihrer Strategie 2015+ investiert die Deutsche Bank eine Milliarde Euro, um ihre Systeme und Kontrollen auf den bestmöglichen Stand zu bringen.

Die Vergleichssumme ist bereits weitestgehend in den existierenden Rückstellungen der Bank für Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt und es sind keine materiellen zusätzlichen Rückstellungen für diesen Vergleich erforderlich.


Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsche Bank AG
Presseabteilung    

Regina Schüller
Tel. +49 69 910 44032
e-mail: regina.schueller@db.com

Christian Streckert
Tel: +49 69-910 38079
e-Mail: christian.streckert@db.com

Dr. Ronald Weichert    
Tel: +49 69-910 38664  
e-Mail: ronald.weichert@db.com

 


Diese Presse-Information enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Sie umfassen auch Aussagen über unsere Annahmen und Erwartungen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Geschäftsleitung der Deutschen Bank derzeit zur Verfügung stehen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse anzupassen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, in denen wir einen erheblichen Teil unserer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielen und einen erheblichen Teil unserer Vermögenswerte halten, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung unserer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit unserer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von uns bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind. Diese Faktoren haben wir in unserem SEC-Bericht nach „Form20-F“ vom 15. April 2013 unter der Überschrift „Risk Factors“ im Detail dargestellt. Kopien dieses Berichtes sind auf Anfrage bei uns erhältlich oder unter www.deutsche-bank.com/ir verfügbar.


zur Übersicht

Pressemitteilung Deutsche Bank (Frankfurt am Main, 20. Dezember 2013 )

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.