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12.11.2008

Der neue Energiepass: Ausweispflicht für Gebäude

Was steht im Energieausweis?

Mieter und Käufer einer Immobilie sollen künftig auf einen Blick einen Eindruck über die Nebenkosten - insbesondere die Heizkosten - des Hauses oder der Wohnung bekommen. Gleichzeitig soll der Energieausweis dazu anregen, den Klimaschutz des Gebäudes zu verbessern.

Ein offizielles Formular gibt es nicht, allerdings muss der Energieausweis in seinem Aufbau dem Muster aus der Anlage der Energieeinsparverordnung entsprechen. Die Energieeinsparverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung .

Die einzelnen Seiten des Energieausweises sehen Sie auch hier in unserer Bildergalerie:

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Vorgeschrieben sind mindestens vier Seiten, die sich mit der Art des Gebäudes, mit dem berechneten Energiebedarf, dem tatsächlichen Verbrauch und den nötigen Erläuterungen befassen. Es muss jedoch nur das ausgefüllt werden, was für die jeweilige Ausweisart (Bedarf, Verbrauch, Alt- oder Neubau, Sanierung) nötig ist, der Rest bleibt leer.

Vorteil für Auftraggeber: Nicht nur die Bedarfs- oder Verbrauchsdaten sind zu erfassen. Der Aussteller des Ausweises muss dem Eigentümer auch Empfehlungen zu kostengünstigen Maßnahmen geben, wie die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern ist. Die Empfehlung dieser Maßnahmen ist laut EnEV 2007 Pflicht, ihre Durchführung steht dem Eigentümer jedoch frei.

Tipp: Für eine zusätzliche Energieberatung vor Ort gibt es für Bestandsgebäude eine finanzielle Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundeswirtschaftministeriums. Den Förderantrag stellt der Berater - als Immobilienbesitzer sollten Sie ihn darauf ansprechen - mehr Informationen zur Förderung finden Sie auf der Internetseite des BAFA .

Ein Energieausweis ist generell zehn Jahre gültig. Wer allerdings nach der Erstellung seine Immobilie saniert oder modernisiert, kann sich auch vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Denn wenn sich die Verbrauchswerte des Hauses verbessern, erhöht sich in der Regel auch sein Wert.

Wie ist Ihre Meinung? Was halten Sie von der neuen Regelung? Haben Sie bereits einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Lassen Sie sich als Mieter bei einem Umzug den Ausweis zeigen? Diskutieren Sie mit den forium Experten in unserem Forum für Steuern, Versicherungen und Finanzen.

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