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29.07.2010

DEKRA: Warnweste bei Autoreisen griffbereit halten

Bei Autofahrten ins europäische Ausland gehört immer auch eine Warnweste an Bord, erinnern die Sachverständigen von DEKRA zu Beginn der Hauptreisezeit. Die gelben, orangefarbenen oder roten Überzieher sind in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben. Bei Verstößen drohen teilweise empfindliche Bußgelder. Warnwesten müssen griffbereit im Fahrzeuginneren aufbewahrt werden, wenn nicht, drohen in manchen Ländern auch dafür noch Knöllchen.

Wer bei Panne oder Unfall das Auto verlassen muss, geht ein hohes Risiko ein, vom fließenden Verkehr erfasst zu werden, warnen die Unfallexperten. Viele europäische Länder verlangen deshalb, in solchen Fällen eine Warnweste überzustreifen. In Frankreich, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über 3,5 t) und Tschechien sind Autofahrer verpflichtet, eine Warnweste ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern gibt es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien. Zum Teil ist für alle Insassen eine solche Weste vorgeschrieben.

Die fälligen Bußgelder vor allem für das Nichtanlegen können die Urlaubskasse stark belasten. Der Mindestsatz beträgt beispielsweise in Belgien 50 Euro, in Portugal sogar 120 Euro. In extremen Fällen kann der Betrag drastisch steigen. In Portugal gilt die Vorschrift nur für im Land zugelassene Fahrzeuge, betrifft deshalb aber auch Mietwagen. In einigen Ländern gelten die Vorschriften auch für Motorradfahrer. Laut DEKRA ist es ratsam, sich über die Praxis im Urlaubsland vorab zu informieren. Die Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen, die an einem Label zu erkennen ist.

In Deutschland müssen derzeit nur die Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge eine Warnweste mitführen, nicht jedoch die privaten Autofahrer. Aber auch sie sollten im Interesse der eigenen Sicherheit laut DEKRA immer eine Warnweste im Auto griffbereit halten. Besonders bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen verringern sie die Gefahr, dass Personen beim Verlassen des Fahrzeuges vom fließenden Verkehr übersehen und erfasst werden.

Pressemitteilung der DEKRA e.V.

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