Jeder Versicherungsnehmer kann in der Kfz-Haftpflichtversicherung zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme und einer unbegrenzten Deckung wählen. Bei der Mindestdeckungssumme zahlt der Versicherer nur den gesetzlich festgelegten Betrag.
Forderungen, die diese Summe übersteigen, muss der Versicherungsnehmer selber begleichen. Empfehlenswert ist daher die Vereinbarung einer unbegrenzten Deckungssumme. Diese gilt für Sach- und Vermögensschäden tatsächlich in unbegrenzter Höhe. Bei Personenschäden ist die maximale Deckung auf 7,5 Millionen Euro pro Person beschränkt.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter