DDR-Eigenheimkredite: Erstattung zu viel gezahlter Zinsen

Häuslebauer, die zu DDR-Zeiten einen Eigenheimkredit erhalten haben, der dann nach der Wende mit variabler Zinsgestaltung weitergeführt wurde, haben möglicherweise Zahlungsansprüche gegen ihren Kreditgeber. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet, kassierten in vielen Fällen die Kreditinstitute zu viel Zinsen.

Betroffene können die zu viel gezahlt Zinsen zurückfordern. Betroffene müssen sich jedoch sputen, da Ansprüche drohen Ende dieses Jahres zu verjähren drohen. Mit Gesetz vom 24.06.1991 wurde den Kreditinstituten erlaubt, durch einseitige Erklärung die Zinsen rückwirkend zum 03.10.1990 an marktübliche Zinssätze anzugleichen. Voraussetzung dafür war jedoch, dass der Kreditnehmer bis spätestens zum 30.09.1991 eine schriftliche Zinsanpassungserklärung vom Kreditinstitut erhielt. Ansonsten war die Anpassung an marktübliche Zinsen nicht zulässig. Der Kredit hätte dann so, wie im DDR-Kreditvertrag vereinbart, weitergeführt werden müssen, also zinslos oder mit sehr niedrigen Zinssätzen. Tatsächlich aber haben die Kreditinstitute in der Regel sehr hohe Zinsen kassiert.

Aber auch in Fällen in denen das Zinsanpassungsschreiben fristgerecht beim Kreditnehmer zuging (was im Zweifel das Kreditinstitut beweisen muss), haben die Banken häufig zu viel kassiert. Die in den meisten Zinsanpassungserklärungen festgelegte variable Verzinsung wurde nämlich in vielen Fällen nicht korrekt durchgeführt. Eine variable Verzinsung ist zwar grundsätzlich zulässig, da Kreditinstitute ein berechtigtes Interesse haben, ihre Darlehensbedingungen und insbesondere den Zinssatz an die wechselnden und meist nicht überschaubaren künftigen Refinanzierungsmöglichkeiten anzupassen. Bei einer variablen Verzinsung ist der Kreditgeber aber nicht nur berechtigt, Zinserhöhungen an den Kreditnehmer weiterzugeben, sondern er ist auch verpflichtet dies mit Zinssenkungen zu tun. In der Praxis haben jedoch viele Kreditinstitute die Zinssenkungen vergessen oder nur unzureichend weitergereicht.

Ansprüche auf Erstattung zu viel gezahlter Zinsen drohen allerdings Ende dieses Jahres zu verjähren. Um die Verjährung sicher zu verhindern, müssen die Ansprüche vor Ablauf der Verjährungsfrist in der Regel gerichtlich geltend gemacht werden, wenn die Bank nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat. Eine bloße Aufforderung oder Mahnung zur Zahlung genügt nicht! Weitere Informationen erhalten Verbraucher auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

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