DBV führt neuen Dienstunfähigkeitsschutz ein

Köln, 24.08.2010

DBV führt neuen Dienstunfähigkeitsschutz ein

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung hat ihre Dienstunfähigkeitsversicherung neu aufgestellt. So bietet die DBV mit ihrem neuen Angebot die Möglichkeit, auch das Risiko der Teildienstunfähigkeit zu versichern. Damit wird sie neuen Rahmenbedingungen gerecht. Denn steht die Frage der Dienstunfähigkeit im Raum, sind Dienstherren seit Anfang 2009 verpflichtet, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mit begrenzter Arbeitszeit zu prüfen. In der sogenannten Teildienstunfähigkeit werden Arbeitszeit und damit verbunden auch das Einkommen um bis zu 50 Prozent reduziert. Im Falle der Teildienstunfähigkeit von mindestens 20 Prozent erbringt die DBV die für den Fall der Dienstunfähigkeit vereinbarte Leistung anteilig.



Darüber hinaus hat die DBV auch die Versicherungs- und Leistungsdauern verlängert. Lehrer sind mit der neuen Dienstunfähigkeitsversicherung bis zum 65. Lebensjahr, Verwaltungsbeamte bis zum 67. Lebensjahr versicherbar. Polizisten können eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauern bis zum 63. Lebensjahr abschließen.



Die beruflichen Tätigkeiten werden nun in sechs statt in bisher vier Berufsgruppen eingeteilt. In vielen Fällen führt die individuellere Eingruppierung der Kunden mit entsprechend zugeschnittenen Beiträgen zu Vergünstigungen von bis zu 30 Prozent.



Ein verdrängtes Risiko



Jedes Jahr scheiden in Deutschland rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus. Doch nur jeder vierte Haushalt ist für diesen Fall ausreichend abgesichert. Die Situation von Beamten ist dabei insbesondere in jungen Jahren kaum besser als die von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft.



Bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden werden Beamte vom Dienstherrn dienstunfähig erklärt. Das kann auch dann passieren, wenn ein Beamter infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist.*



Die Versorgung insbesondere von Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe fällt im Ernstfall unzureichend aus: Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Tatsächlich haben sie durch die vorgeschriebene Wartezeit dort aber ebenfalls erst nach fünf Jahren Beitragszahlung Anspruch auf Rentenleistungen. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenso wie Beamte auf Widerruf aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch für sie gilt die Wartezeit von fünf Jahren. Beamte auf Lebenszeit werden in der Regel in den Ruhestand versetzt und erhalten wenigstens die Mindestversorgung von rund 1.400 Euro. Aber auch diese Leistungen reichen meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.



Die Absicherung gegen die finanziellen Risiken einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit ist daher eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt, und die Auswahl des passenden Angebots mit leistungsstarkem Service im Ernstfall entscheidend. Die DBV ist schon seit Jahren einer der leistungsstärksten Anbieter am Markt. Sie schneidet bei Vergleichen regelmäßig mit Bestnoten ab, zuletzt bei Finanztest (Ausgabe 07/2009) mit „Sehr gut“.



Verbesserter Berufsunfähigkeitsschutz auch für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst



Auch den Berufsunfähigkeitsschutz für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst hat die DBV verbessert. Ebenso wie in der Dienstunfähigkeitsversicherung wurden auch hier die Berufsgruppen neu definiert, wodurch sich Vergünstigungen von bis zu 30 Prozent ergeben können.



Darüber hinaus hat die DBV nun die allgemeine Dienstunfähigkeit in das Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen: Tritt ein Lehramtsstudent nach seinem Referendariat zunächst eine Stelle als angestellter Lehrer an, schließt er einen Berufsunfähigkeitsschutz ab. Schlägt er später doch die Beamtenlaufbahn ein, wandelt die DBV seinen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Dienstunfähigkeitsschutz um. Der entscheidende Vorteil hierbei: Im Fall der Dienstunfähigkeit schließt sich die DBV der Entscheidung des Dienstherrn an. Das ist wichtig, da sich die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit unterscheiden. Trotz einer Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit kann es daher sein, dass die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind.



Alternativangebot für den Basisschutz



Die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist erste Wahl, wenn es um einen umfassenden Schutz gegen die finanziellen Risiken im Fall der Fälle geht. Für Kunden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten oder die gesundheitlichen Voraussetzungen haben, eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bietet die DBV seit Mai dieses Jahres mit der Existenzschutzversicherung eine günstige und flexible Alternative. Sie zahlt im Versicherungsfall eine monatliche lebenslange Rente, wenn eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach einem Unfall oder schwere Schädigungen eines wichtigen Organs wie zum Beispiel Herz, Leber oder Lunge vorliegen. Ebenso leistet sie beim Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen usw.) sowie bei einer Einstufung in eine Pflegestufe (ab Stufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung). Zudem kann der Kunde bei Vertragsabschluss ein Optionsrecht für eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbaren und somit seine Existenzschutzversicherung bei besonderen Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen Berufs- / Dienstunfähigkeitsschutz ergänzen.





Die wichtigsten Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung im Überblick:



• NEU: Für viele Berufsgruppen verbesserte Konditionen

• NEU: Teildienstunfähigkeit versicherbar

• NEU: Verlängerte Versicherungs- und Leistungsdauern

• Umfangreiche Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderungen der Lebens- und/oder Berufssituation

• Bis zu 1.800 Euro versicherbar für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe

• Kundenfreundlich gestaltete Bedingungen

• Faire Leistungspraxis

• Bestnoten bei Ratings und in der Fachpresse





* Bei Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen.





Hintergrund- und Bildmaterial finden Journalisten hier

Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe „DBV“



Weitere Informationen für die Presse:

Anja BARGHOORN

Tel.: 0221 / 148 – 224 16

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E-Mail: anja.barghoorn@dbv.de



Weitere Informationen für Kunden:

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E-Mail: service@dbv.de




DBV Deutsche Beamtenversicherung – Spezialist für den Öffentlichen Dienst



Die DBV ist der größte Spezialversicherer für Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörige. Eingebunden in den AXA Konzern repräsentieren ihre rund 1,7 Millionen Kunden über 20 Prozent aller AXA Kunden und sind damit ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Konzern. Die Beitragseinnahmen beliefen sich 2009 auf 1,6 Mrd. Euro. Speziell ausgebildete Berater betreuen bundesweit flächendeckend die Kunden vor Ort und bieten ihnen bedarfsgerechte Lösungen in allen Vorsorge- und Absicherungsfragen. Alle Informationen rund um die DBV sowie das vollständige Angebot sind auch im Internet unter www.dbv.de zu finden.

Pressemitteilung DBV (Köln, 24.08.2010)

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