Wie das Handelsblatt berichtete, protestieren auch Datenschützer gegen die geplante Besteuerung der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz.
Das Bundesfinanzministerium will in seinem Telefonkostenerlass ab 2001 alle privaten Internet-Aktivitäten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil versteuern.
Nach Ansicht der Datenschützer würde der Arbeitnehmer durch die dadurch notwendige, vollständige Protokollierung aller Online-Zugriffe in einem unzulässigem Maß kontrolliert. Eine solche Kontrolle sei nur bei dringendem Verdacht eines arbeitsvertraglichen Verstoßes gerechtfertigt.
Obwohl auch Vertreter der Wirtschaft und der Bund der Steuerzahler den Entwurf kritisierten, will das Ministerium an dem Entwurf festhalten.
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