Am 1. April 2005 traten gravierende Änderungen durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft. Der Zugriff auf die Konto- und Depotstammdaten aller Bürger wird den Behörden damit deutlich erleichtert. Die Einblicke des Staates ins Bankgeheimnis werden damit noch tiefer.
Das neue Gesetz soll vor allem helfen, Steuersündern leichter auf die Schliche zu kommen. Zukünftig können Finanzämter, die Bundesagentur für Arbeit, Gerichte, Erziehungsgeld- und Bafög-Stellen, Sozial- und Wohnungsämter Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer sowie Datum der Eröffnung und Auflösung eines Kontos ohne hinreichenden Verdacht bei den abfragen. So wird ersichtlich, wer, wann, wo und wie lange ein Konto hatte.
Dem Kontoinhaber muss zumindest im Nachhinein die Überprüfung seiner Stammdaten mitgeteilt werden. Der Kontostand darf bisher nicht direkt abgerufen werden. Die Behörden können bei einem schwerwiegenden Verdacht gezielt nachforschen.
Von verschiedenen Seiten wurde das Gesetzt bereits heftig kritisiert: Der Bund der Steuerzahler sprach von einem "Überwachungsstaat", die FDP vom "Schnüffelstaat".
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet den "gläsernen Bankkunden". In der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurde der Gesetzgeber bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, das Gesetzes zu überarbeiten.
Ursprünglich sollte das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen dienen, vor allem im Zusammenhang mit Terrorbekämpfung.
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