Das große Riester-Special (Teil II)

Riester-Rentenversicherung

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Man kann Investmentfonds, Banksparpläne oder Rentenversicherungen in eine Riester Rente umwandeln.
Rentenversicherungen beinhalten eine Kapitalanlage, die mit einer Versicherung verknüpft ist. Dabei wird der Sparanteil der eingezahlten Versicherungsprämie mit dem derzeitigen Garantiezins von 2,75 Prozent verzinst. Zum 1. Januar 2007 wird der Garantiezins allerdings auf magere 2,25 Prozent gesenkt.

Zu dem Garantiekapital kommen die vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschussbeteiligungen, die sich bei langjährigen Laufzeiten positiv auf das Kapital auswirken. Diese Anlageform eignet sich vor allem für Verbraucher, die ihr Geld risikolos für eine Rente anlegen wollen.

Rentenversicherungen können auch einen begrenzten Fondsanteil enthalten. Hinter dem Vertrag für eine Fondsgebundene Riester-Rente steht ebenfalls eine Versicherungsgesellschaft. Auf der einen Seite werden das eingezahlte Guthaben und die staatlichen Zulagen mit dem Garantiezins von 2,75 Prozent angelegt. Die erwirtschafteten Überschüsse fließen andererseits in Fonds und versprechen so eine höhere Rendite.

Somit hat der Versicherungsnehmer – wie bei allen Riester-Verträgen üblich – die Garantie, dass die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen erhalten bleiben. Dazu kann er Renditen aus den in Fonds angelegten Überschüssen erwarten.

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