Die Kosten für eine Erstausbildung sind bis zu einem Betrag von 4.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Alle anderen Aufwendungen wie Umschulungen, Fortbildungen oder weitere Ausbildungen nach einer abgeschlossenen Ausbildung sind als Werbungskosten in der Anlage N abzugsfähig.
Neben einer Berufsausbildung werden auch Besuche einer allgemeinbildenden Schule oder einer Hochschule als Ausbildung anerkannt.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,70% |
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter