Zum Teil berechnen Banken immer noch Gebühren für die Bearbeitung von Kontopfändungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies jedoch unzulässig, da Banken Kontopfändungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bearbeiten müssen.
Es handelt sich also nicht um eine Dienstleistung für den Kontoinhaber. (Urteile: BGH: Az. XI ZR 219/98, BGH: Az. XI ZR 8/99)