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06.05.2010

D.A.S.: Worauf man beim Besuch einer Kfz-Werkstatt achten sollte

Schnell ist es passiert: An der Fußgängerampel zu spät gebremst, plötzlich auf ein Stauende aufgefahren, beim Einparken nicht in den Rückspiegel geschaut - und schon ist eine Delle im Auto oder gar ein größerer Schaden zu beklagen. Also ab in die Kfz-Werkstatt. Doch viele Autobesitzer haben so ihre Bedenken, wenn sie ihren Wagen zur Reparatur abgeben. Werden wirklich alle Schäden gefunden? Wird sich die Rechnung im erwarteten Rahmen halten? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps, was vor dem Werkstattbesuch zu beachten ist und wie der Verbraucher bei Problemen auch ohne Anwalt zu seinem Recht kommt.

Augenschein vor dem Werkstattbesuch

Zunächst einmal ist es ratsam, sich vor dem Werkstatttermin zunächst selbst einen Überblick über den Schaden zu verschaffen. Dazu ein Ratschlag von Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "Überprüfen Sie ihren Wagen anhand der Wartungsliste im Serviceheft oder in der Bedienungsanleitung, insbesondere die Flüssigkeitsstände (Waschwasser, Motor- und Hydrauliköl und Kühlflüssigkeit) und die Beleuchtung - so können Sie unberechtigtes Nachfüllen oder Auswechseln von Teilen von Seiten der Werkstatt besser kontrollieren."

Ein konkreter Auftrag hilft Kunde und Werkstatt

Wichtig ist, dass der Kunde seinen Auftrag an die Kfz-Werkstatt so konkret wie möglich formuliert und - insbesondere bei größeren Arbeiten wie Unfallreparaturen - einen Kostenvoranschlag anfordert. Denn das hilft von vornherein, Missverständnisse, Mehrkosten und Ärger zu vermeiden. "Auf keinen Fall sollten mündliche Pauschalaufträge nach dem Motto "Bringen Sie den Wagen mal in Form' erteilt werden", warnt die D.A.S. Juristin. "Da der Kostenvoranschlag in der Regel die Grundlage für den späteren Werkvertrag und somit auch für die Abschlussrechnung bildet, sollte er so detailliert wie möglich ausgeführt werden", rät die D.A.S. Juristin. Der Auftrag sollte schriftlich festgehalten werden und eine Kosten-Obergrenze, die genaue Auflistung aller notwendigen Arbeiten nach Art und Umfang, die voraussichtlich benötigte Arbeitszeit, Materialkosten und Mehrwertsteuer enthalten. Ohne das Einverständnis des Kunden darf dieser Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschritten werden; das Limit liegt laut Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei 15 bis 20 Prozent. Wird diese Obergrenze durchbrochen, muss die Werkstatt den Autobesitzer vorab über die erwarteten Mehrkosten informieren. Der Kunde hat dann ein Sonderkündigungsrecht. Nimmt er dies in Anspruch, so muss er lediglich die bisher durchgeführten Arbeiten sowie etwaige Auslagen der Werkstatt bezahlen. Informiert die Werkstatt ihn nicht, muss der Kunde für die zusätzlichen Arbeitskosten auch nicht aufkommen. Nach Angaben des ZDK kann ihm jedoch das verwendete Material in Rechnung gestellt werden - aber nur, wenn die Reparaturen notwendig und in seinem Interesse waren. Für den Kostenvoranschlag selbst wird übrigens nur dann eine Vergütung fällig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auch wenn kein exakter Kostenvoranschlag erstellt wird - etwa weil die Werkstatt zunächst Art und Umfang des Schadens feststellen muss - empfiehlt es sich, zu vereinbaren, dass die Werkstatt bei Überschreitung einer bestimmten Kostengrenze vor Durchführung weiterer Arbeiten telefonische Rücksprache mit dem Kunden hält. So können gegebenenfalls auch kleinere zusätzliche Mängel ohne einen weiteren Werkstattbesuch und ohne Kostenrisiko behoben werden.

Bei Routinearbeiten, wie beispielsweise Öl- oder Reifenwechsel, bieten manche Werkstätten Festpreise an. Wie der Name schon sagt, ist dieser Preis fixiert. Abweichungen sind daher weder im Sinne des Kunden noch des Auftragnehmers möglich.

Auf jeden Fall sollte der Werkstatt-Kunde den Durchschlag des Auftrages mit nach Hause nehmen. Ist der Wagen abholbereit, kann er dann schnell nachvollziehen, welche Reparaturen berechtigterweise erfolgt sind. Übersehene Fehler sollte er der Werkstatt sofort melden. Generell rät die D.A.S. Expertin, bei Mängeln die Zahlung nur unter Vorbehalt zu leisten: "Lassen Sie die Mängel und die Zahlung unter Vorbehalt schriftlich auf dem Fahrzeug-Abholschein vermerken. Ansonsten erkennen Sie den Auftrag als erledigt an und verlieren Ihr Recht auf eine Beseitigung der Mängel." Mit dem Vermerk auf dem Abholschein macht der Autobesitzer deutlich, dass er Einwände gegen den Zustand des Fahrzeugs nach der Reparatur hat und zum Zeitpunkt der Abholung von der Werkstatt noch Mängel vorhanden waren.

Wenn sich Ärger anbahnt?

Überhöhte Rechungen oder fehlerhafte Arbeit - welche Möglichkeiten hat der Verbraucher? "In beiden Fällen sollte der Kunde am Besten zunächst das Gespräch mit dem Werkstattmeister oder Geschäftsführer des Betriebes suchen und Nachbesserung einfordern", rät Anne Kronzucker. Falls das keinen Erfolg hat, muss der Weg nicht immer direkt über Anwälte oder gar Gerichte laufen: Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der ADAC haben ein Schiedsgerichtsverfahren ins Leben gerufen. Diese Schiedsstelle ist eine neutrale Institution zum Schutz des Verbrauchers, sie kann Unklarheiten mit der Kfz-Werkstatt und Beschwerden schnell, unbürokratisch und vor allem kostenlos im Vorverfahren beseitigen. Natürlich stehen dem Verbraucher bei Konflikten im Bereich Service und Gebrauchtwagenkauf dort auch sachkundige Juristen, Techniker und Gutachter mit Rat und Tat zur Verfügung. Entscheidende Bedingung: Die Werkstatt muss anerkanntes Mitglied der Kfz-Innung sein - zu erkennen am weiß-blauen Meisterschild. Im Streitfall sollte man daher umgehend die nächste Schiedsstelle ausfindig machen, die Beschwerde schriftlich formulieren und umfassende Unterlagen wie Rechnung und Kostenvoranschlag mitschicken. Kontaktdaten und weitere Informationen zur nächsten Schiedsstelle erhalten Betroffene bei der Handwerkskammer, bei der D.A.S., bei der örtlichen Kfz-Innung oder unter www.kfz-schiedsstelle.de. Lässt sich hier keine Einigung erzielen, kann trotz Schiedsverfahren natürlich auch noch der gerichtliche Weg gewählt werden.

(Pressemitteilung D.A.S. )

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