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10.06.2010

D.A.S.: Was deutsche Urlauber auf Europas Straßen beachten sollten

Wer eine Reise tut, der kann etwas erleben - und wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, erst recht! Denn im vereinten Europa gelten noch immer Hunderte verschiedene und zum Teil widersprüchliche Verkehrsregeln, deren Sinn sich Ortsfremden manchmal nicht sofort erschließt. Um etwas Licht in den europäischen Paragraphen-Dschungel zu bringen, hat die D.A.S. Rechtsschutzversicherung nicht nur die größten Stolpersteine für deutsche Autofahrer, sondern auch einige der kuriosesten Verkehrsregeln unserer europäischen Nachbarn zusammengestellt.

"Grundsätzlich sollten sich Urlauber, die mit dem Auto in die Ferien fahren wollen, bereits vor Reisebeginn mit den Verkehrsregeln vor Ort und in den Ländern, die auf der Reise durchfahren werden, vertraut machen", rät Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die einzelnen nationalen Regelungen unterscheiden sich nämlich auch in einem zusammenwachsenden Europa noch erheblich voneinander. Dabei geht es keineswegs nur um unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen oder geringfügig variierende Sicherheitsvorschriften. Denn auch grundlegende Verkehrsregeln, die jedem deutschen Autofahrer "in Fleisch und Blut" übergegangen sind, gelten nicht überall. "Ein schönes Beispiel ist das klassische "Rechts-vor-links', das es in Großbritannien so nicht gibt", erklärt die D.A.S. Juristin. "Ebenso hat man auf der Insel auch noch nie etwas von "Links-vor-rechts' gehört - wenn es kein die Vorfahrt regelndes Schild gibt, müssen sich die Autofahrer einfach untereinander verständigen, wer als erster weiterfahren darf."

Gut zu wissen

Eine Regelung, die immer wieder einmal für Verwirrung sorgt, ist die Warnwestenpflicht. So müssen Autofahrer das gelbe, orangefarbene oder rote Sicherheits-Kleidungsstück mittlerweile in vielen europäischen Ländern immer im Wagen mitführen: Neben Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Montenegro, Österreich, der Slowakei, Spanien (alternativ: fluoreszierende Hosenträger) und Ungarn verlangen dies auch Tschechien und Deutschland - hier allerdings nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen wie etwa Lkws. In Portugal und Norwegen sind Warnwesten dagegen lediglich in dort angemeldeten Autos Pflicht (also auch im Mietwagen!), nicht aber in ausländischen Fahrzeugen.

Wer als deutscher Urlauber nach einer anstrengenden Fahrt endlich am Reiseziel ankommt, sollte sich zudem nicht zu früh über die vielen freien "Parkplätze" freuen. "Eine Reihe europäischer Staaten verzichtet nämlich teilweise oder sogar ganz auf Halte- oder Parkverbotsschilder. Stattdessen müssen sich Autofahrer an verschiedenfarbenen Bordsteinen oder - manchmal etwas kryptischen - Zeichen am Boden orientieren", weiß Anne Kronzucker. So weisen zum Beispiel in Italien schwarz-gelb markierte Bordsteine auf ein bestehendes Parkverbot hin - an weißen Kanten darf kostenlos und an blauen Gehsteigen nur gegen Gebühr gehalten werden. Die Schweiz dagegen signalisiert Autofahrern mit gelben Kreuzen am Fahrbahnrand, dass die Parkplatzsuche hier nicht enden sollte, in Holland sind es durchgängige gelbe Linien. In Österreich signalisiert eine gelbe Zickzack-Linie das Parkverbot.

Zwar nähern sich gerade die europäischen Länder - mit Ausnahme von Deutschland - bei den allgemein gültigen Geschwindigkeitsregelungen immer weiter an, doch warten einige unserer Nachbarn auch hier mit überraschenden Details auf. So gelten in Frankreich zulässige Höchstgeschwindigkeiten von 50 Km/h in geschlossenen Ortschaften, 90 Km/h auf Landstraßen, 110 Km/h auf Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen und 130 Km/h auf Autobahnen. Beginnt es allerdings zu regnen, verringern sich diese Werte - nach Meinung der D.A.S. Rechtsexpertin "eine wahre Knöllchen-Falle für jeden ausländischen Autofahrer, der sich im Vorfeld nicht ganz genau informiert hat." So werden zum Beispiel aus den 110 Km/h auf Straßen mit zwei Fahrbahnen 100 Km/h und auf Autobahnen darf bei Nässe nur 110 gefahren werden.

Nicht immer gleich nachvollziehbar

Zwar sind es wahrscheinlich meist Geschwindigkeitsüberschreitungen oder aus Unwissenheit missachtete kleinere "Verkehrssünden", die Autofahrern im Ausland zu schaffen machen. Doch gibt es auch Fettnäpfchen, bei denen nicht nur deutsche Urlauber schlucken müssen: So ist es jungen Autofahrern unter 23 in Bosnien-Herzegowina bei Strafe verboten, sich nachts ans Steuer zu setzen, wenn sie ihren Führerschein noch nicht länger als ein Jahr haben. In Rumänien gilt: Wer während einer nächtlichen Verkehrskontrolle durch die Polizei auf die Idee kommt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen, die Tür zu öffnen oder gar auszusteigen, riskiert nicht nur eine empfindliche Geldstrafe: Sieht die Polizei sein Verhalten als aggressiv an, kann es gefährlich werden.

Pressemitteilung D.A.S.

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