D.A.S. informiert über Schulwechsel innerhalb Deutschlands

Die Bereitschaft zur Mobilität gehört heute fast schon zu den Grundanforderungen an Arbeitnehmer. Zieht der Hauptsitz der Firma in ein anderes Bundesland oder findet sich nur mehrere hundert Kilometer weiter ein passender Arbeitsplatz, bedeutet das für die mitziehende Familie eine große Herausforderung. Vor allem die Schulkinder müssen es dann in punkto Flexibilität beinahe mit Papa aufnehmen können. Denn auf Grund des föderalen Bildungssystems in Deutschland kann ein Umzug über Bundesländergrenzen einen kompletten Neuanfang in der Schulkarriere bedeuten. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen.

Zieht eine Familie mit Schulkindern von einem Bundesland ins andere, müssen die Schüler nicht nur neue Freunde unter den Klassenkameraden finden. Auch die Schulbücher sind oft anders, der Lernstoff unterscheidet sich mitunter gravierend – und am Ende findet sich der frisch gebackene Gymnasiast vielleicht sogar in der Grundschule wieder, wenn er beispielsweise nach Abschluss der vierten Klasse von Bayern nach Berlin zieht, wo die Grundschule sechs Schuljahre umfasst.

Föderalismus – Bürokratismus?
Grund für diese Unterschiede ist das föderale Bildungssystem in Deutschland“, erklärt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das führt nicht nur zu unterschiedlichen Schulinhalten, sondern teilweise sogar zu komplett anderen Schulsystemen. So schließen bayerische Abiturienten die Gymnasialzeit (ab 2011) nach zwölf Schuljahren ab, in Rheinland-Pfalz existieren Gymnasien mit dem so genannten G8 und G9 noch nebeneinander. Ein Hamburger Schüler der Haupt- und Realschule dagegen muss sich sogar mit einem völlig anderen Schulkonzept auseinander setzen, wenn er dank Papas neuer Arbeitsstelle in Thüringen eine so genannte Regelschule besuchen muss, die beide Schularten zusammenfasst. Dazu kommt, dass in einigen Bundesländern das Elternwahlrecht bezüglich der nach der Grundschule weiterführenden Schulart abgeschafft wurde oder werden soll – in Hamburg findet derzeit ein Volksentscheid über die Einführung eines Systems mit sechsjähriger Grundschule und einem eingeschränkten Elternwahlrecht nach der sechsten Klasse sowie einem Probejahr am Gymnasium statt. Die Reihe der Beispiele ließe sich unendlich fortsetzen“, so die D.A.S. Rechtsexpertin. Durch diese große Vielfalt der landespezifischen Schulsysteme wird jeder Schulwechsel über Bundesländergrenzen hinweg zum individuellen Einzelfall. Daher der Rat an die betroffenen Familien: Setzen Sie sich so früh wie möglich mit dem Thema auseinander!“

Das A und O: Eine gute Planung
Auf der To-do“-Liste für den Schulwechsel sollten daher gleich mehrere Punkte stehen:
Da sich die Lerninhalte zwischen den Bundesländern teilweise stark unterscheiden, ist es wichtig, den aktuellen Wissenstand des Schülers von der zuletzt besuchten Schule bescheinigen zu lassen. Gab es seit der Vergabe der Halbjahres- oder Endjahreszeugnisse mehrere wichtige Leistungsnachweise, kann zudem der Klassenlehrer um eine Beurteilung gebeten werden. Wichtig sind dabei die Kernfächer wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und ggf. Naturwissenschaften.
Einen ersten Eindruck über das Schulsystem des neuen Bundeslandes kann die Webpage des jeweiligen Kultusministeriums liefern: Hier erhält man einen Überblick über die in Frage kommenden Schulen, Bildungswege und unterschiedlichen Ferienzeiten; teilweise werden auch Beratungsmöglichkeiten angeboten. Da kann es zu unerwünschten Überraschungen kommen: Die bisherige Fächerkombination gibt es nicht, an der neuen Grundschule wird Englisch schon länger unterrichtet als in der bisherigen Schule oder die Erstklässler starten mit Druckbuchstaben anstatt mit Schreibschrift. Hier hilft eine qualifizierte Beratung, entweder bei den entsprechenden Stellen des Kultusministeriums oder beim regionalen Schulamt.
Steht die Adresse des neuen Heims fest, lohnt sich ein Anruf beim zuständigen Schulamt der Stadt oder Gemeinde, um sich nach passenden Schulen in der nächsten Umgebung zu erkundigen. Jetzt können Sie die für Ihr Kind geeigneten Schulen direkt ansprechen und konkrete Informationen einholen“, rät die D.A.S. Besteht die Möglichkeit, einige Schulen persönlich zu besuchen, hilft die Mitnahme eines Zeugnisses oder aktuellen Leistungsnachweises und eventuell auch der Schulhefte der Kernfächer.
Ist die passende Schule gefunden, sollten die Betroffenen versuchen, noch vor dem Wechsel ein Treffen mit den Lehrern der Kernfächer oder zumindest mit einem Beratungslehrer zu arrangieren. Zusammen kann dann überprüft werden, ob Lernstoff noch vor dem Wechsel nachgearbeitet werden muss. Vielleicht können bei der Gelegenheit auch gleich ein paar Lehrbücher aus der neuen Schule ausgeliehen werden?
Manchmal stellt sich freilich trotz bester Vorbereitung heraus, dass ein Schulwechsel mit großen Belastungen für den Schüler verbunden wäre – beispielsweise, weil er Kenntnisse in einer neuen Fremdsprache über die Ferien erlernen müsste, um in die nächste Klasse wechseln zu können. Hier sollten alle Beteiligten überlegen, ob die Wiederholung einer Klasse nicht die bessere Alternative wäre, um Überforderung zu vermeiden und die Herausforderung rund um den Umzug nicht noch zu vergrößern.

Geeigneter Termin
Meist kommen Kinder mit einem Schulwechsel zu Beginn des neuen Schuljahrs oder zumindest nach dem Zwischenzeugnis am besten zurecht. Denn so können sie den angerissenen Lernstoff noch abschließen oder haben – mit den Ferien zur Überbrückung – die Möglichkeit, sich in neues Lernmaterial einzulesen. Zwar passen Schuljahresbeginn und Antritt der neuen Arbeitsstelle nicht immer zusammen, und auch die Finanzierung zweier Mieten kann zur Belastung für die Familien werden. Andererseits kann es für das betroffene Kind auch eine erhebliche Erleichterung bedeuten, das aktuelle Schuljahr noch in Ruhe abzuschließen und dann mit frischem Mut den Neustart zu wagen.

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