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18.11.2009

CosmosDirekt stellt die fünf häufigsten Fragen zum Berufsunfähigkeits-Schutz vor

Bandscheibenvorfall, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Burn-out-Syndrom: Durch Krankheit oder Unfall ist heute bereits jeder vierte Arbeitnehmer nicht in der Lage, bis zur Rente zu arbeiten. Fällt das Gehalt weg, drohen finanzielle Probleme. Eine Berufsunfähigkeits-Rente sichert im Notfall ab und garantiert ein regelmäßiges Einkommen. ?Die Praxis zeigt, dass viele zögern, eine Berufsunfähigkeits-Police abzuschließen. Nur jeder Zehnte besitzt diesen wichtigen Schutz?, sagt Petra Grünewald, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt. ?Der Beratungsbedarf ist groß. Täglich informieren sich viele Kunden bei unseren Mitarbeitern zum Thema Berufsunfähigkeit.?

Die fünf häufigsten Fragen aus dem Beratungscenter:

Frage 1: Welche Vertragslaufzeit soll ich wählen? Je früher man einen Berufsunfähigkeits-Schutz abschließt, desto besser. Der Vertrag sollte möglichst durchgängig bis zum Ende der Berufstätigkeit gelten ? am besten bis zum 67. Lebensjahr. Viele Versicherer bieten Kunden günstige Verträge an, die nur bis zum 60. Lebensjahr laufen. Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, steigt jedoch im höheren Alter.

Frage 2: Wann bekomme ich meine Berufsunfähigkeits-Rente? In der Regel springen Versicherungen ein, wenn man zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, den zuletzt praktizierten Beruf auszuüben. Wer eine Police abschließt, sollte darauf achten, dass sie auf die sogenannte abstrakte Verweisbarkeit verzichtet. Auf diese Weise sind Versicherte nicht verpflichtet, eine andere Tätigkeit anzunehmen, falls sie berufsunfähig werden. Zum Vergleich: Anspruch auf die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente (maximal 38 Prozent des letzten Bruttogehaltes) hat nur, wer weniger als drei Stunden arbeiten kann. Falls der Betroffene in einen anderen Beruf umgeschult werden kann, erhält er überhaupt keine Rente vom Staat.

Frage 3: Wie lange bekomme ich meine Berufsunfähigkeits-Rente gezahlt? Der Versicherte erhält seine Rente, so lange er berufsunfähig ist. Maximal bekommt er sie bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer, zum Beispiel bis zum Alter von 67 Jahren. Bei der Policenwahl sollten Kunden darauf achten, dass der Versicherer ab Beginn der Berufsunfähigkeit zahlt. Auch rückwirkend, wenn sie erst später nachgewiesen wird. Außerdem wichtig: Wer seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, sollte keine Beiträge mehr in den Versicherungstopf einzahlen müssen ? auch nicht für einen im gleichen Vertrag enthaltenen Todesfallschutz.

Frage 4: Brauche ich eine Unfallversicherung und einen Berufsunfähigkeits-Schutz? Eine Unfallpolice alleine reicht nicht aus. Nur in zehn Prozent der Fälle müssen Versicherte wegen eines Unfalls aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Der Berufsunfähigkeits-Schutz greift dagegen auch bei chronischen oder psychischen Erkrankungen. Unser Tipp: Wer keinen Berufsunfähigkeits-Schutz abschließen kann ? zum Beispiel weil er bereits erkrankt ist ? sollte unbedingt eine Unfallversicherung abschließen. So ist er zumindest für diesen Fall abgesichert.

Frage 5: Brauchen Direktversicherer länger, um die Berufsunfähigkeits-Rente auszuzahlen? Sie beschäftigen ja keine Außendienstmitarbeiter. Nein, Direktversicherer bearbeiten die Versicherungsfälle genauso schnell wie Versicherer mit Außendienst. Durch den Verzicht auf den Vertreter oder Makler vor Ort sparen die Kunden jedoch Abschluss- und Verwaltungskosten ? und zahlen somit niedrigere Beiträge. Testurteile bestätigen die hohe Servicequalität von CosmosDirekt: Das Unternehmen wurde in diesem Jahr als bester Versicherer im Wettbewerb ?Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister? ausgezeichnet.

Checkliste: Das sollten Versicherte beachten Rentenhöhe: am besten 75 Prozent des Nettoeinkommens Laufzeit: bis zum Ende der Berufstätigkeit, möglichst bis 67 Jahre Nachversicherungsgarantie: ermöglicht das Aufstocken der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit: keine Verpflichtung, eine andere Tätigkeit anzunehmen Rückwirkende Anerkennung: Rentenzahlung ab Eintritt der Berufsunfähigkeit ? auch bei späterer Diagnose

Ausgezeichneter Schutz bei CosmosDirekt Der Comfort-Tarif beim Berufsunfähigkeits-Schutz von CosmosDirekt beinhaltet die von Verbraucherverbänden empfohlenen Leistungen: Der Direktversicherer verzichtet auf die abstrakte Verweisbarkeit, und Versicherte können auf Nachversicherungsgarantie und rückwirkende Anerkennung zählen. Die Zeitschrift Finanztest zeichnete den Versicherungsschutz daher mit der Note ?sehr gut? aus (7/2009).

(Pressemitteilung CosmosDirekt)

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