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24.03.2010

Condor Versicherungsgruppe: Bürgerentlastungsgesetz liefert Beratungsansatz

Die erste Gehaltsabrechnung im neuen Jahr war für viele Arbeitnehmer äußerst erfreulich. Seit Jahresbeginn sorgt das Bürgerentlastungsgesetz für weniger Abzüge und ein spürbares Plus auf dem Gehaltskonto. "Das Bürgerentlastungsgesetz schafft auch finanzielle Freiräume für die Altersvorsorge und liefert damit einen ausgezeichneten Beratungsansatz für Vermittler, die darüber hinaus mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge bei ihren Kunden gleich doppelt punkten können", erläutert Johann Prost, Bereichsleiter bAV bei der Condor Versicherungsgruppe.

Altersvorsorge aus Steuerersparnis finanzieren Das Bürgerentlastungsgesetz bringt eine spürbare steuerliche Entlastung für privat und gesetzlich krankenversicherte Personen mit sich. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können zu 96 Prozent steuerlich geltend gemacht werden - sofern kein Krankengeldanspruch besteht, sogar zu 100 Prozent. Für Privatversicherte ist der Krankheitskosten-Basisschutz in voller Höhe absetzbar - allerdings ohne die Beitragsanteile für Wahlleistungen im Krankenhaus, für Heilpraktikerleistungen sowie für Tagegelder und Ähnliches. Wie viel Prozent des Beitrages für die private Krankenvollversicherung anrechenbar sind, hängt vom individuell vereinbarten Versicherungsumfang ab. Für alle Versicherten gilt: Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind uneingeschränkt absetzbar. Bei Arbeitnehmern ist grundsätzlich jeweils noch der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

Online-Gehaltsrechner als Argumentationshilfe "Mithilfe des Online-Gehaltsrechners auf unserer Website können Vermittler ihren Kunden in wenigen Schritten aufzeigen, was ihnen die steuerliche Entlastung bringt", empfiehlt Johann Prost ein unterstützendes Element für das Beratungsgespräch. Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 Euro verfügt beispielsweise über rund 80 Euro netto mehr im Monat. So lässt sich mit dieser Steuerersparnis eine private Altersvorsorge finanzieren, ohne dass der Kunde dabei netto weniger als vor dem Bürgerentlastungsgesetz auf dem Konto hat. Dies ist ein überzeugendes Argument für die Optimierung der Altersvorsorge beim Kunden. Betriebliche Altersvorsorge stockt Vorteil auf

Die Anlage des ersparten Geldes in einer betrieblichen Altersvorsorge lässt den Arbeitnehmer aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit des Beitrages gleich doppelt profitieren. Eine Steuerersparnis von 80 Euro ermöglicht so einen Monatsbeitrag von 165 Euro für die Altersvorsorge - ohne "gefühlten" Mehraufwand für den Kunden. "Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann die steuerliche Entlastung optimal für die Vorsorge genutzt werden. Eine fondsgebundene Variante wie die bAV-Invest-Rente/Congenial bAVgarant bietet dem Kunden dabei Renditechancen und eine garantierte Versicherungsleistung in einem Produkt", erläutert Johann Prost die Vorteile der Condor Produktlösung. (Pressemitteilung der Condor Versicherungsgruppe)

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