Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Abschreibung: linear oder degressiv?

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Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten für das Arbeitsmittel in gleichen Raten über mehrere Jahre steuerlich abgesetzt.

Ein Beispiel: Hans Müller aus Köln kauft im Oktober 2009 eine Büroeinrichtung im Wert von 6.500 Euro. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für dieses Arbeitsmittel 13 Jahre. Hans Müller muss demnach bis Juni 2022 seine Büroeinrichtung jährlich zu gleichen Anteilen in der Steuererklärung abschreiben. Für das Steuerjahr 2009 kann er 125 Euro, für die nachfolgenden Jahre jeweils 500 Euro absetzen. Für die neun Monate des Steuerjahres 2022 kann er noch 375 Euro ansetzen.

Wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben, kann man teure Arbeitsmittel, die bis zum 31.12.2007 gekauft wurden, entweder degressiv oder linear abschreiben.

Die degressive Abschreibung hat den Vorteil, dass man für das erste Jahr bereits das Dreifache der linearen Abschreibung steuerlich absetzen kann.

Dieser erste Abschreibungsbetrag darf aber nicht mehr als 30 Prozent der Kosten des Arbeitsmittels betragen. In den darauf folgenden Jahren schreibt man jeweils 30 Prozent der noch vorhandenen abzusetzenden Summe ab. So sinkt die Abschreibungssumme Jahr für Jahr.

Ein Beispiel: Im Januar 2009 kauft Hans Müller eine Büroeinrichtung im Wert von 6.500 Euro. Für das Steuerjahr 2009 könnte er die kompletten zwölf Monate absetzen. Bei der degressiven Abschreibung könnte er 1.500 Euro (bei linearer Abschreibung wären es 500 Euro) steuerlich geltend machen. Für das Steuerjahr 2010 könnte Hans Müller dann von den 5.000 Euro (6.500 Euro abzüglich 1.500 Euro) erneut 30 Prozent absetzen.
Tipp:
Alle Arbeitsmittel, deren Kosten über der sofortigen Abzugsgrenze liegen und die vor dem 31.12.2009 gekauft wurden, sollte der Arbeitnehmer mit der degressiven Variante abschreiben.

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