Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, verkaufte die einer heute 72-jährigen Kundin gegen Ihren ausdrücklichen Wunsch nach einer sicheren Geldanlage in Rentenpapieren hochspekulative Aktienfonds. Der in den letzten Jahren entstandene Verlust der alten Dame beläuft sich auf rund 29.000 Euro. Die Bank beruft sich gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen der eingetretenen Verluste nun auf Verjährung.
Das Problem begann mit dem Wechsel des zuständigen Beraters bei der Bank. Der alte Berater hatte die Wünsche der Anlegerin nach Sicherheit der Geldanlage respektiert und ihr den Kauf von Bundesschatzbriefen, Anteilen an Renten- und offenen Immobilienfonds empfohlen. Die Anlagestrategie wurde dann vor fünf Jahren gewechselt, als eine neue Mitarbeiterin der die Betreuung der Kundin übernahm.
Im April 1999 wurden Inhaber-Schuldverschreibungen der Rheinhyp verkauft und stattdessen, ohne dass dies der Kundin deutlich gemacht wurde, Anteile an dem hauseigenen Adifonds, der nur in Aktien investiert, gekauft. Ferner wurden Anteile am Adig EuroExpert, der in Renten und Aktien investiert, und in den als "chancenorientiert" bezeichneten reinen Aktienfonds Adig-Convest 21 sowie Adig best in one world erworben.
Der Verlust der Frau S. belief sich im Dezember 2003 auf rund 29.000 Euro. Dabei hatte Frau S. immer deutlich gemacht, dass sie keine Aktien wolle, weil sie dann nicht mehr ruhig schlafen könne. An ihrem Wunsch nach einer rentenorientierten Anlagestrategie, der 1995 schriftlich dokumentiert wurde und an ihrer Unkenntnis in Bezug auf Aktienfonds hatte sich nichts geändert. Frau S. befürchtete, sich irgendwann nicht mehr selbst versorgen zu können und die Kosten für ein Seniorenheim aufbringen zu müssen. Deshalb wollte sie ihr Geld zusammen halten. Sie selbst verstand nichts von Geldanlagen, wie sie immer wieder gegenüber ihren Beratern deutlich machte und war daher auf die gute Beratung durch die Bank angewiesen.
Merkwürdigerweise gibt es aber die Dokumentation eines "strukturierten Beratungsgesprächs" vom März 2000, an das Frau S. sich nicht erinnern kann von einem Kundenberater, der Frau S. unbekannt ist, in dem ihre Kenntnisstufe hinsichtlich Anlageprodukten nun auch gemischte Fonds umfasst und ihre Anlagestrategie mit "wachtumsorientiert" beschrieben wird. Die Angaben zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sind falsch. Es drängt sich der Eindruck auf, dass auf diese Weise die gegebenen Anlageempfehlungen im nachhinein legitimiert werden sollten.
Eine mit der Verbraucherzentrale Hamburg kooperierende Rechtsanwältin bat die Bank um Stellungnahme zu dem vermutlich manipulierten Dokumentationsbogen. Doch diese reagierte nicht. Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass auch die Einstufung als "wachstumsorientiert" die Empfehlung von als "chancenorientiert" eingestuften Papieren nicht rechtfertigen kann. Über den Stand ihres Vermögens erkundigte sich Frau S. bei Besuchen in der Bank: die Beraterin warf einen Blick auf ihren Bildschirm und sagte ihr, dass alles in Ordnung sei. Bei einem Besuch im November 2003 musste ihr die Mitarbeiterin aber mitteilen, dass ihr Depot stark zusammengeschmolzen sei. Frau S. fiel aus allen Wolken, als ihr gesagt wurde, dass dies mit der Entwicklung an den Börsen zu tun habe.
Die beruft sich nun gegenüber dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch der alten Dame wegen Falschberatung auf Verjährung und hält die Sache damit für erledigt!
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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