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26.02.2003

Citibank berechnet "Strafgebühren"

Die Citibank kassiert hohe Pauschalgebühren für Konten auf denen längere Zeit keine Bewegung stattfand. Die Verbraucherzentrale Hessen hält diese Praxis für unzulässig. Sie empfiehlt Betroffenen, die Gebühr zurückzufordern.

Die Frankfurter Rundschau berichtet von einem Kunden, der seit 1999 sein Konto bei der Citibank nicht mehr anrührte. Sein Guthaben belief sich auf etwa 19 Euro. Als er Zinsen nachtragen lassen wollte, stellte der Kontoinhaber zu seinem Erstaunen fest, dass sein Guthaben auf sieben Euro geschrumpft war.



Grund dieses seltsamen Guthabenschwundes war eine Gebühr, die 2001 bei der Citibank eingeführt wurde, ohne Kunden zu benachrichtigen. Bei Sparkonten mit Guthaben unter 50 Euro berechnet die Bank eine jährliche Pauschalgebühr von 12 Euro. Voraussetzung ist, dass der Kunde kein weiteres Konto bei der Bank hat und keine Transaktion in den letzten drei Jahren vorgenommen wurde.



Eine Mitarbeiterin der Citibank äußerte auf Nachfrage: "Von solchen Konten haben wir ja nix. Wir wollen, ich sag' mal, Kunden mit Potenzial." Die Verbraucherzentrale Hessen hält diese Gebühr für eine Maßnahme, um unliebsame Kunden heraus zu drängen. "Man kann doch keine Phantasiepreise festsetzen, vor allem dann nicht, wenn man bei Konten mit höheren Einlagen unentgeltlich arbeitet", erklärte die Bankexpertin der Zentrale. Gebühren müssten sich einem bestimmten Arbeitsaufwand der Bank zuordnen lassen. Entgelte für das Versenden von Kontoauszügen, Überweisungen oder Zinsgutschriften sind zulässig.



In diesem Fall eines "ruhenden" Kontos seien die Gebühren nicht nachvollziehbar. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen die Pauschalgebühr zurückzufordern. Beziehen könne man sich auf den allgemeinen Verwahrungsvertrag zwischen Bank und Kunden, der grundsätzlich kostenlos sei. Ob jedoch bei Sturheit des Geldhauses, weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind, sollte man von einer guten Rechtsschutzversicherung abhängig machen. Einfacherer ist es, das Konto aufzulösen.

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