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29.05.2009

Citibank und Verbraucherzentrale NRW vereinbaren Kulanzlösung für Lehman-Anleger

Die Verbraucherzentrale NRW und die Citibank Deutschland gaben heute eine Kulanzlösung für jene Anleger bekannt, die bei der Citibank Zertifikate der Investmentbank Lehman Brothers gekauft haben.

Die Citibank macht diesen Kunden nun ein Kulanzangebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Insgesamt stellt die Bank dafür rund 27 Millionen Euro bereit. Die Höhe der Zahlung im Einzelfall ergibt sich auf Grundlage eines transparenten Kriterienkatalogs, der in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW erstellt wurde. Etwa ein Viertel aller betroffenen Anleger können mit einer Erstattung rechnen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherschutzministerium, Ursula Heinen-Esser, wird das Verfahren als Schirmherrin begleiten. "Wir haben eine transparente Kulanzlösung gesucht. Sie sollte vor allem jenen Kunden zugute kommen, die von der Lehman Insolvenz besonders hart getroffen wurden", sagte Franz Josef Nick, Vorstandsvorsitzender der Citibank Deutschland. "Der Dialog mit der Verbraucherzentrale, um die Kriterien zu entwickeln, war sehr konstruktiv." Je nach Grad der Betroffenheit erstattet die Citibank ihren Kunden 30 bis 80 Prozent des ursprünglich investierten Betrages. Die durchschnittliche Zahlung dürfte bei rund 50 Prozent liegen. "Unser Ziel war es, Betroffenen schnell, transparent und nachvollziehbar zu einer Zahlung zu verhelfen. Nach intensiven Verhandlungen mit der Citibank ist es uns nun gelungen, eine Vereinbarung über eine Kulanzregelung zur Entschädigung betroffener Kunden zu erreichen", berichtete der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller, "und zwar nach klaren und objektivierbaren Kriterien." Als Kriterien werden unter anderem die Erfahrung der Kunden mit riskanten Wertpapieren, die Anlagestrategie und das Risikoprofil, das Kaufdatum der Zertifikate, der investierte Betrag sowie das Alter und das Vermögen der Kunden gewertet. Erfahrene Anleger profitieren nicht von der Kulanzlösung. Ausgeschlossen von einem Angebot sind auch Fälle, die verjährt sind - also mehr als drei Jahre zurückliegen - sowie all jene, bei denen bereits ein Gerichtsverfahren läuft. Details zu dieser Lösung und der Kriterienkatalog sind auf der Internet-Seite www.citibank.de veröffentlicht. Die Citibank wird alle bisher bei ihr oder der Verbraucherzentrale NRW eingegangenen Beschwerden sichten, diese Kunden müssen sich nicht noch einmal registrieren lassen. Zusätzlich werden auch jene Kunden berücksichtigt, die sich noch bis 31. Dezember 2009 für eine Prüfung ihrer Ansprüche registrieren. Alle Betroffenen, die sich haben registrieren lassen, werden über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert.

Pressemitteilung der Citibank

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