Chefsache: Altersvorsorge

Pensionskasse und Pensionsfonds

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Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger. Pensionskassen werden wie Renten- oder Lebensversicherungen geführt. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Brutto- oder Nettogehalts an die Pensionskasse überwiesen. Wer „riestern“ möchte, sollte die Nettoumwandlung wählen.

Die Pensionskasse haftet für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers. Ginge die Kasse pleite, müsste der Arbeitgeber einspringen. Damit es nicht so weit kommt, werden Pensionskassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert.

Anders als bei der Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert, also nicht über den Arbeitgeber.

In der Regel bieten Pensionskassen verschiedene Versicherungsmodelle an. Unterschiede gibt es beispielsweise beim Todesfallschutz, der Hinterbliebenenversorgung und den Leitungen bei Invalidität. Allen Verträgen gemeinsam ist der Garantiezins von 2,25 Prozent.

In anderen Ländern sind Pensionsfonds weit verbreitet, deutsche Sparer halten sich dagegen bislang zurück. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sie erst seit 2002 für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen sind.

Was diese Anlageform von anderen bAV-Produkten unterscheidet: Pensionsfonds dürfen das eingezahlte Kapital komplett in Aktien investieren. Eine 100-prozentige Aktien-Zusammensetzung wird man in der Realität allerdings kaum finden – das Risiko wäre viel zu groß.

Für das Fondsmanagement gibt es Vorgaben, welche Investitionsmöglichkeiten beim entsprechenden Fonds genutzt werden dürfen. Außerdem muss es sich an die fünf Anlageprinzipien halten: Sicherheit, Mischung, Streuung, Rentabilität und Liquidität.

Einige Fondsvarianten setzen mehr auf Sicherheit, andere nehmen für höhere Gewinne auch größere Risiken in Kauf. Risikoreichere Pensionsfonds eignen sich für jüngere Arbeitnehmer und für Sparer, die auch anderweitig fürs Alter vorgesorgt haben.

Pensionsfonds sind also nicht so wie andere, versicherungsähnliche Vorsorgeprodukte. Denn während bei letzteren wenigstens eine Verzinsung von 2,25 Prozent garantiert ist, gibt es beim Fonds nur eine Beitragszusage mit Mindestleistung.

Das heißt, dass man im schlimmsten Fall nur die eingezahlten Beiträge wieder herausbekommt. Das ist aber unwahrscheinlich, wenn die oben beschriebenen Anlageprinzipien befolgt werden.

Für renditeorientierte Sparer sind Pensionsfonds eine gute Alternative, weil die vermehrte Aktienanlage gute Chancen auf eine höhere Rente bietet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wacht darüber, dass beim Fondsmanagement alles mit rechten Dingen zugeht.

Wie Pensionskassen sind auch Pensionsfonds rechtlich selbständige Einrichtungen, also unabhängig vom Arbeitgeber. Der muss allerdings einspringen, wenn der Fonds die Mindestleistung nicht erbringen kann.

Neben der Rente können Pensionsfonds auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken absichern. Bis auf einen Anteil von 30 Prozent muss die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgen.

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