Chefsache: Altersvorsorge

Die Direktversicherung

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Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Renten- oder Kapitallebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person, als Versicherungsnehmer steht der Arbeitgeber im Vertrag.

Am Ende der Laufzeit, frühestens aber mit dem 60. Lebensjahr, wird die Direktversicherung an den Arbeitnehmer oder dessen Erben ausgezahlt.

In der Regel entscheidet die jeweilige Firma, bei welchem Anbieter die Versicherung abgeschlossen wird. Als Vorsorgeprodukte kommen klassische oder fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen in Frage.

Sicherheitsorientierte Sparer bevorzugen die klassische Variante, hier ist ein Mindestzins von 2,25 Prozent garantiert. Bei fondsgebundenen Policen ist das Risiko höher, dafür ist eine höhere Rendite möglich.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer überschrieben. Die Police kann beim Firmenwechsel mitgenommen und vom neuen Arbeitgeber weitergeführt oder privat bespart werden.

Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gelten die neuen Portabilitätsregelungen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Bei Arbeitgeberwechsel“.

Die Direktversicherung muss nicht vollständig als Rente ausgezahlt werden. Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist auch eine Auszahlung bis zu 30 Prozent möglich. Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder aus dem Bruttoeinkommen oder aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden. Im letzten Fall ist wie bei der Riester-Rente eine Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug möglich.

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