Chefsache: Altersvorsorge

Die Unterstützungskasse

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Eine Unterstützungskasse wird von einem oder mehreren Unternehmen – dem sogenannten Trägerunternehmen – finanziert. Die Unterstützungskasse ist eine selbständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge organisiert.

Für die Finanzierung der Unterstützungskassen gibt es zwei Möglichkeiten: In der Regel leistet der Arbeitgeber freiwillige Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Eine andere Variante ist die Bruttogehaltsumwandlung.

In beiden Fällen wird die Rente bei der Auszahlung besteuert, vorteilhaft ist hier aber ein relativ hoher Freibetrag (max. 3.072 Euro). Weil der Arbeitnehmer keine Beiträge aus seinem Nettogehalt leisten kann, kommt die Unterstützungskasse nicht für eine Riester-Förderung in Frage.

Als Leistungen können bei der Unterstützungskasse Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung vereinbart werden. Im Alter ist statt einer Rente auch eine Einmal- oder Teilkapitalauszahlung möglich.

Für die Beiträge gibt es keine Höchstgrenze, der vereinbarte Beitrag muss aber bis zum Ende der Laufzeit gezahlt werden. Eine Absenkung ist nicht möglich, die Flexibilität ist also eingeschränkt.

Anders als die Pensionskasse haftet die Unterstützungskasse nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers. Kann die Kasse nicht zahlen, muss also der Betrieb gerade stehen. Viele Firmen schließen zu diesem Zweck eine Rückdeckungsversicherung ab, auf jeden Fall müssen sie Mitglied im Pensions-Sicherungsverein sein.

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