Kategorie: Kurzarbeit

Steuertipps für Schüler und Studenten

Die Ferien nutzen viele Schüler und Studenten, um sich mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Handelt es sich dabei um eine kurzfristige Beschäftigung, ist der Job unabhängig von der Höhe des Verdienstes komplett sozialabgabenfrei. Welche steuerlichen Klippen Schüler und Studenten bei ihrem Ferienjob umschiffen müssen, lesen Sie in unserem Steuertipp für Schüler und Studenten.


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Rückgang um 2 Prozent bei den Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2011

Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland sinkt im ersten Quartal 2011 leicht um 2 Prozent – auf 34.022 Fälle gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. „Die Werte stabilisieren sich auf hohem Niveau“, resümiert Dr. Norbert Sellin, Geschäftsführer der Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel. Allerdings muss man laut der aktuellen Bürgel Studie „Schuldenbarometer 1. Quartal 2011“ die Zahl der Privatpleiten unabhängig vom konjunkturellen Aufschwung betrachten. Im Hinblick auf die Kreditsituation der Verbraucher, Arbeitslosenquote sowie einer steigenden Anzahl an Beschäftigten in Niedriglohnbereichen erwartet Bürgel im laufenden Jahr zwischen 135.000 und 140.000 Privatinsolvenzen.
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BITKOM: Zwei von drei Berufstätigen auch nach Büroschluss erreichbar

Durch Internet und Handy sind für viele Menschen die Grenzen zwischen ihrer Arbeit und ihrem Privatleben gefallen. Das bestätigt fast jeder zweite Berufstätige in Deutschland (43 Prozent), wie aus einer Studie des Hightech-Verbands BITKOM hervorgeht. Für 31 Prozent von ihnen überwiegen dabei die positiven Seiten, 16 Prozent bewerten die Entwicklung eher negativ. Der Rest, also 53 Prozent, betont gleichermaßen gute wie schlechte Seiten.
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ARAG: Job-Pause für Pflegezeit

Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut, profitiert vom Pflegezeitgesetz, denn seit Juli 2008 haben Berufstätige Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie nahe Angehörige pflegen wollen. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten zur so genannten Pflegezeit.
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Arbeitskosten: Kurzfristige Kriseneffekte nicht missbrauchen für eine neue Debatte um Lohnzurückhaltung

Wie das Statistische Bundesamt Anfang der Woche feststellte, lag der Anstieg der Arbeitskosten in Deutschland im Jahr 2009 mit 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr über dem in der gesamten Währungsunion (mit 2,7 Prozent). Der heutigen Berichterstattung des Weser Kurier zufolge stiegen die Arbeitskosten pro Arbeitsstunde stärker, weil in den Betrieben kurzgearbeitet wurde – dies sei besonders in Bremen der Fall. Zitiert wird hierzu die Handelskammer Bremen, nach der die Arbeitskosten innerhalb der Bremer Wirtschaft genau deshalb immer wieder problematisiert würden.
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Was bedeutet Mehrbedarf?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben ein Antragsteller oder eine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf. Bei Schwangerschaft oder Behinderung oder für Alleinerziehende von Minderjährigen kann auf den jeweiligen Regelsatz ein prozentualer Mehrbedarf ausgezahlt werden. Auch die Kosten für eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige kostenaufwändige Ernährung können als Mehrbedarf anerkannt und übernommen werden. Mehr zur genauen Höhe des Mehrbedarfs lesen Sie in der entsprechenden Frage in unserer Übersicht zum Arbeitslosengeld II.

Bekomme ich auch ALG II für meine Miete?

Die Wohnkosten werden übernommen, sofern ihre Höhe angemessen ist. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.
Sollte der Empfänger der Leistung das Geld nicht eindeutig zur Zahlung seiner Miete verwenden, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch direkt an den Vermieter, bzw. den Energieversorger überweisen.
Wer umziehen will, muss seinen Sachbearbeiter darüber unbedingt vor dem Umzug in Kenntnis setzen. Ansonsten werden Kosten, die zu hoch sind, nicht übernommen.
Tipp: Wer ALG II bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Wird der Antrag auf ALG II allerdings abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Da dieses rückwirkend zum Monatsanfang gezahlt wird, sollte man möglichst schnell nach der Ablehnung des ALG II-Antrags einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Woraus besteht die Leistung nach Hartz IV?

Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus Kosten für Unterkunft und Heizung. Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die aus unterschiedlichen Anteilen des aktuellen Regelsatzes für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft errechnet werden, kann es noch Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf und weitere Zuschläge geben.  Die Wohnkosten werden in angemessener Höhe gezahlt. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen. Sind in den Heizkosten die Kosten zur Warmwasserbereitung bereits enthalten, wird hierfür meist eine Pauschale abgezogen. Die Kosten für den weiteren Energieverbrauch, zum Kochen oder für Elektrogeräte beispielsweise, müssen ebenfalls über den Regelsatz gedeckt werden. Die Höhe Ihres ALG II Anspruchs können Sie mit diesem ALG II Rechner ermitteln.

Wie stelle ich bei Kurzarbeit einen Antrag auf Hartz IV?

Den Antrag auf ALG II sollte man möglichst schnell nach Eintritt des Bedarfs – beispielsweise Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder beim Sinken des Einkommens wegen Kurzarbeit – stellen. Gezahlt wird erst ab Antragstellung, d.h. für alle Werktage, die vor dem Antrag liegen, gibt es keine Leistung.
Um jedoch einem Verlust vorzubeugen, kann man den Antrag auch erst formlos schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dann nachzureichen. Die Stelle, in der Sie ihren Antrag abgeben können, finden Sie über die Seite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch den Antrag unter der Rubrik
„Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II“

Der Antrag gilt automatisch auch für Ihren Partner und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren. Alle im Haushalt lebenden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (außer dem Partner), müssen einen eigenen Antrag stellen.