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20.04.2010

BVS: Warnung vor manipulierten Geldautomaten

Das Ausspähen von Bankdaten an manipulierten Geldautomaten, von Fachleuten "Skimming" genannt, gehört zu den weltweit wachsenden Kriminalitätssegmenten. Skimming funktioniert relativ einfach: Die Kriminellen installieren ein zusätzliches Kartenlesegerät am entsprechenden Schacht des Geldautomaten und eine kleine Handykamera über dem Tastaturfeld, bzw. legen eine Aufsatztastatur über das originale Tastenfeld. Dadurch haben sie Zugriff auf die Kontodaten samt PIN des ahnungslosen Bankkunden, der an diesem Automaten Geld abhebt. Die ausgespähten Daten werden im Ausland auf Magnetstreifenkarten kopiert und zum Geldabheben genutzt, bis der Geschädigte die Abbuchungen bemerkt und sein Konto sperren lässt.

Weltweit 1 Milliarde Dollar Schaden durch Geldautomatenbetrug

Amerikanische, europäische und deutsche Kriminalitätsberichte zeichnen ein erschreckendes Bild: Allein im Jahr 2008 summierten sich die weltweiten Schäden durch Geldautomatenbetrug auf rund 1 Mrd. US-Dollar. Rund 500 Mio. Euro entfielen auf EU-Länder. In Deutschland betrug der Schaden rund 40 Mio. Euro, was ca. 10.000 Fällen entspricht - ein Plus von 105 Prozent gegenüber 2007. Aktuelle Zahlen für das Jahr 2009 werden voraussichtlich im Sommer 2010 veröffentlicht.

BVS bedauert schleppende technische Umrüstung der Geldautomaten und Karten

Der Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V. (BVS) weist darauf hin, dass Skimming durch technische Umrüstungen leicht zu bekämpfen ist. Die EDV-Experten des Verbands verweisen auf Anti-Skimming-Module, die ein magnetisches Störfeld um den Karteneinzugsschlitz legen und so die Lesegeräte der Kriminellen unbrauchbar machen. Einen wirklichen Fortschritt in der Anti-Skimming-Technik bieten EC-Karten, die mit fälschungssicheren EMV-Chips ausgerüstet sind. Inzwischen haben viele Banken den goldfarbenen EMV-Chip auf ihren Karten eingeführt. "Der Chip ist ein kleiner Computer, der aktiv Sicherheitsprogramme ausführen kann. Ein Magnetstreifen hingegen lässt sich nur einseitig und passiv auslesen, ist also wesentlich anfälliger für kriminelle Angriffe", erläutert Roland R. Vogel, Präsident des BVS.

Der Verband fordert die deutschen Banken auf, ihre Geldautomaten zügig und flächendeckend mit Anti-Skimming-Modulen aufzurüsten sowie die Versorgung ihrer Kunden mit modernen Chipkarten sicherzustellen. In Europa sollen bis Ende 2010 alle Kreditkarten und Kartenterminals auf den sicheren EMV-Standard umgestellt sein, die meisten europäischen EC-Karten haben bereits einen solchen Chip. Allerdings sind die meisten Karten zusätzlich auch mit einem Magnetstreifen ausgerüstet, weil die Chip-Technologie noch nicht weltweit im Einsatz ist. In den USA wird bis heute ausschließlich mit der alten Magnetstreifentechnik gearbeitet.

Der BVS bedauert die schleppende Einführung der neuen Sicherheitstechnologien. "Die Banken scheuen die Kosten der Umrüstung und zahlen ihren Kunden lieber das gestohlene Geld zurück. Das ist unverantwortlich, denn auch die Schadensausgleichsfonds der Banken werden letztlich über Gebühren und damit von den Bankkunden finanziert. Es kann doch nicht sein, dass die Kunden über diesen Umweg quasi die Betrüger mitfinanzieren", kommentiert BVS-Präsident Vogel.

Vorsicht ist insbesondere im Ausland geboten

Deutsche Bankkunden sollten im Auslandsurlaub besondere Vorsicht am Geldautomaten walten lassen: Es ist nicht zu erkennen, ob dortige Geldautomaten nun mit neuer Chiptechnologie oder mit Magnetstreifen arbeiten. Somit ist die Sicherheit beim Geldabheben nicht gewährleistet. Nach einem Skimming-Fall muss die Karte gesperrt werden, der Geschädigte muss bei der Polizei Anzeige erstatten - und nicht zuletzt ist es sehr ärgerlich und bedeutet einen Vertrauensverlust, Opfer einer kriminellen Handlung zu werden. Außerdem zahlen die Banken nicht immer das gestohlene Geld zurück, sie können auch auf "Fehlverhalten" der betrogenen Kunden abstellen. Hier ist die Beweisführung des Geschädigten - gerade bei einem Skimming-Fall im Ausland - schwierig. Auch die Hinzuziehung eines EDV-Sachverständigen kann dem Kunden häufig nicht helfen. "Das eingesetzte EC-Karten-Verfahren ist völlig intransparent. Es gibt keinerlei prüffähigen Unterlagen über das Verfahren, deshalb ist für einen EDV-Sachverständigen auch nicht möglich, das Verfahren auch nur ansatzweise zu überprüfen", erklärt BVS-Präsident Vogel. Es ist deshalb in erster Linie im Interesse des Verbrauchers, sich vor Skimming zu schützen.

Tipps von EDV-Sachverständigen

EDV-Sachverständige raten dazu, Geldautomaten - insbesondere solche, die im Freien außen an Bankgebäuden montiert sind - auf Auffälligkeiten zu prüfen:

* Sowohl Tastaturfeld als auch Karteneinzugsschlitz sollten in Farbe und Abnutzung dem restlichen Erscheinungsbild des Automaten entsprechen. (Allerdings ist zu beachten, dass einige Bankinstitute inzwischen Anti-Skimming-Module vor ihre Kartenschlitze setzen, die deutlich hervorstehen und auch farblich auffallen.) * Falsche Tastaturen und Kartenschlitze sind fast immer mit Klebeband befestigt. Bankkunden können also an den Bauteilen ziehen / rütteln, wenn sie unsicher sind. Schon viele Manipulationen sind so durch Kunden aufgedeckt worden. * Die Kriminellen benötigen zwingend den PIN, häufig benutzen sie zum Ausspähen Kameras. Diese werden entweder hinter einer Leiste über der Tastatur angebracht oder außerhalb des Automaten (z.B. am Prospektständer oder Rauchmelder). Bankkunden sollten sich also immer umschauen und bei der PIN-Eingabe das Tastenfeld mit der freien Hand verdecken. * Im Zweifel immer einen Bankmitarbeiter ansprechen oder einen anderen Geldautomaten aufsuchen.

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS): Der BVS vertritt als Dachverband 12 Landesverbände und 12 Fachverbände mit insgesamt mehr als 4.000 Sachverständigen, die auf ca. 200 verschiedenen Sachgebieten tätig sind. Diese erstatten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie insbesondere für private Verbraucher Gutachten und stehen ihnen bei wichtigen Entscheidungen mit fachlichem Rat zur Seite. Die Sachverständigen in den Mitgliedsverbänden des BVS sind grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder auf der Basis der Europanorm EN 17024 zertifiziert. www.bvs-ev.de

(Pressemitteilung BVS)

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