Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bedauert die heutige Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung einer allgemeinen Bankenabgabe, da sie dem Ziel, systemische Risiken zu mindern, letztlich nicht gerecht wird. "Eine derartige allgemeine Abgabe verschließt die Augen davor, dass Genossenschaftsbanken nicht zu den Verursachern der Finanzkrise zählen", so BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Genossenschaftsbanken eine derartige Abgabe zahlen sollen, während Kapitalmarktteilnehmer wie Hedgefonds ausgespart werden.
Aus Sicht des BVR werde es bei der konkreten Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage nun darauf ankommen, keine falschen Anreize zu setzen. "Keinesfalls darf eine Abgabe die Kreditversorgung des Mittelstands beeinträchtigen, Förderkredite in die Bemessungsgrundlage einbeziehen oder die Bildung von Eigenkapital erschweren. Sie darf darüber hinaus Banken nicht dazu verleiten, vom bilanzwirksamen auf nicht bilanzwirksames Geschäft auszuweichen oder das Bankgeschäft mit den Kunden in Deutschland aus dem Ausland heraus zu tätigen, um der Abgabe zu entgehen. Eine verursachergerechte Abgabe muss sicherstellen, dass zahlungspflichtige Kreditinstitute, auch wenn sie auf absehbare Zeit Verluste aufweisen, ihre Abgabe entrichten müssen. Staatsbanken dürfen von der Bankenabgabe nicht ausgenommen werden", fordert Fröhlich.
Die Bemessungsgrundlage muss nach Auffassung des BVR so ausgestaltet sein, dass sie die Mittelstandsfinanzierung von Genossenschaftsbanken und Sparkassen in Deutschland in keiner Weise einschränkt und ihre leistungsfähigen Institutssicherungen nicht gefährdet. Der BVR fordert zudem die Bundesregierung auf, eine Harmonisierung der beschlossenen Eckpunkte mit den Vorstellungen eines Bankenfonds auf EU-Ebene herbeizuführen. Andernfalls würden weitere Belastungen für die Institutsgruppen in Deutschland drohen.
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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