BVR: Funktionierende freiwillige Einlagensicherungssysteme sollten nicht gefährdet werden

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Uwe Fröhlich weist die Forderung des Sachverständigenrates, der heute sein Jahresgutachten zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorlegte, nach einer zentralen Einlagensicherungsbehörde in Deutschland zurück. „Funktionierende freiwillige Sicherungssysteme, die wie die Sicherungseinrichtung des BVR gerade in der Krise zur Systemstabilität beigetragen haben, dürfen durch eine Änderung der Einlagensicherung nicht beeinträchtigt werden“, so Fröhlich.
In Zeiten der Finanzmarktkrise sei es zudem geradezu widersinnig, den Verbraucherschutz durch eine mit der Forderung des Sachverständigenrates einhergehenden Deckelung der Einlagenabsicherung zu schwächen. Die BVR-Sicherungseinrichtung schütze die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden der ihr angeschlossenen Banken zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung. Die Genossenschaftsbanken hätten zudem Fragen wie die Ex-ante-Finanzierung eines Sicherungssystems, risikoabhängige Beiträge oder Präventionsmechanismen bereits seit langer Zeit erfolgreich gelöst.
Fröhlich: „Eine Vereinheitlichung der Systeme leistet dem ‚moral hazard‘ Vorschub und wäre insgesamt ein Rückschritt, weil gut funktionierende Strukturen ohne wirklichen Grund angepasst werden müssten.“ Ohne staatliche Garantiemaßnahmen und ohne einen Cent öffentlicher Mittel unterhielten die Genossenschaftsbanken seit 75 Jahren ein Sicherungssystem, das dafür sorge, dass noch nie ein Kunde einer dem Schutzumfang der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank einen Cent seiner Einlagen verloren habe.
Fröhlich unterstützt jedoch die Forderung des Sachverständigenrates, Banken ohne tragfähiges Geschäftsmodell zu restrukturieren und bei Bedarf abzuwickeln. Aktuell machten allerdings staatliche Unterstützungsleistungen schwache Marktteilnehmer überlebensfähig und verhinderten so eine längst überfällige strukturelle Bereinigung des Finanzmarktes, so der BVR-Präsident: „Es muss erlaubt sein, Marktteilnehmer mit nicht funktionierenden Geschäftsmodellen, die keine Erträge erwirtschaften, schonend für das Gesamtsystem aus dem Markt zu nehmen.“ Banken mit einem an der Realwirtschaft ausgerichteten Geschäftsmodell wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken hingegen leisteten einen großen Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems.
In Bezug auf die konjunkturelle Entwicklung teilt Fröhlich den vorsichtigen Optimismus des Sachverständigenrates. Die Erholung der Wirtschaft schreite zwar voran, mit einem dynamischen Wachstum sei in den kommenden Jahren aber nicht zu rechnen. Mit dem Abklingen der Wirtschafts- und Finanzkrise müsse die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ganz oben auf der Agenda der Politik stehen. Deutschland habe als Initiator des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Vorreiterrolle beim Haushaltsausgleich zu spielen. Die Rückführung des Defizits müsse wie angekündigt in 2011 eingeleitet werden. Bereits jetzt solle die Bundesregierung hierfür eine glaubwürdige Strategie vorlegen, so der BVR-Präsident. Spielräume für breit angelegte Steuersenkungen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, seien derzeit nicht zu erkennen.
(Pressemitteilung BVR)

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