Startseite > Arbeitslosengeld II > News > Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene werden neu geregelt
Startseite > Arbeitslosengeld I > News > Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene werden neu geregelt
09.02.2010 (46592)

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene werden neu geregelt

Am heutigen Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig sind. Bisher standen Erwachsenen 359 Euro monatliche Grundversorgung zu. Kindern unter sechs Jahren standen 215 Euro zu; das sind 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene. Im Alter bis zu 14 Jahren gab es 251 Euro, also 70 Prozent. Jugendliche erhielten bis zur Volljährigkeit 80 Prozent der Regelsätze, also 287 Euro vom Staat. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes waren diese Sätze rund 20 bis 30 Prozent zu niedrig bemessen. Gegner der Regelsatzerhöhung betonten im Vorfeld, das Gebot, wonach es einen Abstand zwischen Arbeitseinkommen und staatlichen Leistungen geben müsse, werde weiter verletzt, sollten die Sätze für Kinder erhöht werden. Die höchsten deutschen Richter entschieden nun nicht nur, dass die Regelsätze vom Gesetzgeber anzuheben seien, sondern dass die prozentuale Festlegung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche insgesamt nicht verfassungskonform sei. Das Urteil bedeutet laut ARAG Experten also noch keine automatische Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Vielmehr muss der Gesetzgeber erst eine Neuregelung in Angriff nehmen, bei der ihm ein gewisser Spielraum verbleibt. Dafür hat der Gesetzgeber bis zum 1. Januar 2011 Zeit; dann muss eine Neuregelung gelten. Die alte (verfassungswidrige) Regelung bleibt bis dahin in Kraft. Die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen können bis dahin jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird (BverfG 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). (Pressemitteilung ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG)

Prüfen Sie den Steuerbescheid!

Prüfen Sie den Steuerbescheid Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, so der Bund der Steuerzahler. Vielleicht gehört Ihrer auch dazu? Die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall nicht gering. Wie Sie Fehler leicht entdecken... weiter

Produkttests

Test: Das Tagesgeldkonto GE Capital Direkt
Mitte Juli 2010 startete das neue Tagesgeldkonto GE Capital Direkt. Es ist das einzige Produkt der GE Capital Bank für Privatkunden. Was hinter dem neuen Online-Tagesgeldkonto steckt, erfahren Sie in unserem Test. mehr...

Test: Visa Direkt Card der ING DiBa mit Sofortbonus
Eine Visa Karte, die nichts kostet? Und der Kunde bekommt noch Geld zurück, wenn er mit der Karte einkauft? Das ist doch eine gute Sache. Wir haben uns die Visa Direkt Card der ING DiBa einmal genauer angesehen. Mehr dazu in diesem Produkttest. mehr...

Test: Barclaycard New Double mit Tankrabatt
Ein hoher Benzinverbrauch ist weder gut für die Umwelt noch für den Geldbeutel. Wer seinen Verbrauch jedoch nicht einschränken kann, freut sich über jeden Rabatt, den er an der Tankstelle bekommt. Einige Kreditkartenanbieter geben Rabatt auf die Tankstellenrechnung. Zum Beispiel mit dem Barclaycard New Double. Dieses Kreditkaten-Doppel haben wir für Sie genauer unter die Lupe genommen. mehr...

Test: Die PlusPunkt Karte der Targobank
Einkaufen, Punkte sammeln und Prämien einstreichen. Ob Supermärkte, Fluglinien oder Banken - viele Unternehmen locken ihre Kunden mit Bonusprogrammen. Die Targobank hat mit der PlusPunkt Karte auch eine Bonus-Kreditkarte im Angebot. Was ist dran an dieser Karte? mehr...

Test: Das Girokonto der ING-DiBa
Viele Kreditinstitute bieten kostenlose Girokonten an. Auch Deutschlands - nach eigenen Worten -größte Direktbank ING-DiBa hat ein solches Girokonto im Repertoire. Ob nach einem Bankwechsel zur ING-DiBa alle Kunden zufrieden wie in der Werbung "Diba diba du" singen oder ob das Produkt doch Haken hat, erfahren Sie in diesem Produkttest. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!


Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.