Die Fußballweltmeisterschaft, 20 Jahre Deutsche Einheit, Jubiläen berühmter Personen – Anlässe für Medaillenprägungen gibt es genug. Oft werden sie als „Sonderprägung“, „streng limitiert“, „höchste Prägequalität“ oder „mit Echtheits-Zertifikat“ angepriesen, um sie an den Mann oder die Frau zu bringen. Anders als Münzen sind Medaillen aber keine vom Staat ausgegebenen gesetzlichen Zahlungsmittel. Sie haben als Gedenkprägungen keinerlei Geld- und Währungsbezug.
Jedermann kann sie herstellen. So schön sie auch aussehen mögen, als Geldanlage sind sie deshalb ungeeignet.
Einen funktionierenden Markt, auf dem An- und Verkauf weitgehend garantiert sind, gibt es für die meisten Medaillen nicht. Der Kauf von Medaillen kann also nur unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei gesehen werden. Häufig klafft zwischen Preis und Metallwert eine große Lücke. Soll das Sammlerstück veräußert werden, ist die Enttäuschung oft groß. Nicht selten bleibt dem Verkäufer nur der Materialwert abzüglich der Einschmelzkosten. Weitere Informationen für Verbraucher zu den Themen Geld, Steuern und Vorsorge unter www.infos-finanzen.de .
Pressemitteilung des Bundesverbandes deutscher Banken